
Mit dem Beginn des Krieges in der Ukraine stiegen die Großhandelspreise an den Energiemärkten auf Höchststände. Wir sind froh, dass die Erdgas- und Strompreise an den Energiemärkten zuletzt wieder gesunken sind. Es sind Anzeichen für eine Entspannung erkennbar. Eine Senkung der Preise auf ein niedrigeres Niveau ist somit in Sicht. Wir kommen damit unserem Versprechen nach, die entstandenen Kostenvorteile so schnell wie möglich an Sie weiterzugeben. Außerdem sinken unsere neuen Preise damit spürbar unter die Grenze der Energiepreisbremsen. Denn wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung als regionaler Energiedienstleister bewusst und werden Sie entlasten, soweit es die Marktsituation zulässt.
Ausschlaggebend für diese Entwicklungen waren die milden Temperaturen im Winter sowie die gut gefüllten Gasspeicher. Die befürchtete Gasmangellage ist im vergangenen Winter nicht eingetreten. Die Entwicklungen an den Energiemärkten bestimmen maßgeblich mit, welche Preise wir an Sie weitergeben können. Aufgrund unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie wirken die Großhandelspreise nicht unmittelbar und nicht eins zu eins auf Ihre Preise. Extreme Preisspitzen an den Energiemärkten werden so gedämpft. Wir sorgen damit für Stabilität und Verlässlichkeit.
Wir werden die Preise für die meisten unserer Bestandskunden, abhängig von der jeweiligen Vertragslage, zum 01.07.2023 senken. Vor jeder Preisänderung müssen jedoch rechtlich bindende Ankündigungs- und Informationspflichten beachtet werden. Wir informieren Sie rechtzeitig über Ihren neuen Preis. Neukunden profitieren ab sofort von gesenkten Preisen.
Trotz der aktuellen Stabilisierung der Energiemärkte bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft dabei, die Gasspeicher vor dem nächsten Winter wieder zu füllen. Wir haben daher eine Vielzahl einfach umsetzbarer Energiespar- und Effizienz-Tipps in unserer Rubrik Energie-Aktuell für Sie zusammengefasst. Sie erhalten dort auch weiterführende Informationen zur Entwicklung der Energiemärkte und Preise.
Weitere Antworten auf die für Sie möglicherweise wichtigsten Fragen haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Wie stark die Preise konkret sinken, ist abhängig vom individuellen Jahresverbrauch und dem jeweiligen Netzgebiet. Die Senkung bezieht sich dabei ausschließlich auf den Arbeitspreis, der Grundpreis bleibt unverändert.
So senken wir beispielsweise den Brutto-Arbeitspreis im Tarif ERDGAS Flex im Netzgebiet der Stadtwerke Rostock bei einem Verbrauch von 15.000 kWh/Jahr von 13,14 Cent/kWh auf 8,64 Cent/kWh. Das entspricht einer Senkung von 34 % mit einer monatlichen Ersparnis in Höhe von ca. 56 EUR (brutto) bzw. jährlich 675 EUR (brutto).
Im Strom-Tarif OSTSEE-STROM Flex senken wir den Brutto-Arbeitspreis im Netzgebiet der Stadtwerke Rostock bei einem Verbrauch von 2.000 kWh/Jahr von 41,70 Cent/kWh auf 31,90 Cent/kWh. Das entspricht einer Senkung von 24 % mit einer monatlichen Ersparnis in Höhe von 16 EUR (brutto) bzw. jährlich 196 EUR (brutto).
Wir informieren Sie rechtzeitig schriftlich über Ihre individuelle Preisanpassung.
Der Krieg in der Ukraine hat zu stark gestiegenen Beschaffungskosten geführt, die auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern angekommen sind. Aufgrund der milden Witterung und gut gefüllter Gasspeicher sind die Preise an den Beschaffungsmärkten in den letzten Wochen wieder gefallen. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, die zeitversetzt nun auch bei Ihnen ankommt. Aufgrund unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie wirken die Großhandelspreise nicht unmittelbar und nicht eins zu eins auf Ihre Preise. Extreme Preisspitzen an den Energiemärkten werden so gedämpft. Wir sorgen damit für Stabilität und Verlässlichkeit.
Außerdem müssen wir vor jeder Preisänderung rechtlich bindende Ankündigungs- und Informationspflichten beachten, damit Ihre Preissenkung zum 01.07.2023 wirksam wird.
Für Neukunden gelten die rechtlich bindenden Ankündigungsfristen und Informationspflichten erst mit Vertragsunterzeichnung, daher können wir hier vergünstigte Tarife kurzfristiger anbieten.
Nein, wir haben Ihre Abschläge bereits im Zuge der Umsetzung der Preisbremsen angepasst und Sie dazu schriftlich informiert.
Wenn Sie Ihre Abschläge trotzdem anpassen möchten, nutzen Sie am besten unser Online-Portal.
Nein, eine jährliche Zählerstandserfassung ist weiterhin ausreichend. In der Regel erfolgt diese automatisch durch den zuständigen Netz- bzw. Messstellenbetreiber.
Wenn Sie Ihren Zählerstand trotzdem ablesen möchten, übermitteln Sie ihn am besten über unser Online-Portal .