Informationen zur Umsetzung der Energiepreisbremsen

Die Bundesregierung hat die Einführung einer Gas-, Wärme- und Strompreisbremse beschlossen, um die Menschen in Deutschland finanziell zu entlasten. Die Preisbremse greift ab März 2023 rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar.

Eine solche Maßnahme ist ein Novum für uns als Energieversorger, die wir im Sinne unserer Kundinnen und Kunden versuchen, in knapper Zeit optimal umzusetzen. Um die Menschen schnell finanziell zu entlasten, wurden die Preisbremsen vom Gesetzgeber sehr kurzfristig Ende Dezember 2022 beschlossen. Seitdem arbeiten wir für Sie mit Hochdruck an der Umsetzung.

Um die Energiepreisbremsen zu bekommen, müssen Sie nichts tun. Wenn Sie begünstigt werden, informieren wir Sie schriftlich über Ihren persönlichen Entlastungsbetrag und Ihren neuen Abschlagsplan.

Leider kommt es aufgrund der notwendigen Umstellung der IT-Prozesse und der hohen Auslastung bei eingebundenen Dienstleistern zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben.

Dafür bitten wir Sie um Verständnis.

Auf eine Sache können Sie sich als Kundin und Kunde der Rostocker Stadtwerke aber verlassen: Sie werden unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens schnell und unbürokratisch von der Entlastung durch die Energiepreisbremse profitieren.

Wie genau das funktioniert, erfahren Sie in den Artikeln am Ende dieser Seite.

Ein abschließender Hinweis für Sie: Energiesparen lohnt sich weiterhin. Denn die Energiepreisbremsen deckeln lediglich 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs. Für jede weitere Kilowattstunde Strom, Gas, oder Wärme fällt der aufgrund der hohen Marktpreise höhere Preis an. Jede gesparte Kilowattstunde macht sich also auch in Ihrem Portemonnaie bemerkbar.

Wie Sie einfach und mit nur wenigen Handgriffen Energiesparen können, lesen Sie in unseren Energiespartipps.

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