Die EEG-Umlage entfällt:

Fragen und Antworten

Die EEG-Umlage wurde nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahr 2000 als bundesweite Abgabe eingeführt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel aus Wind, Sonne und Wasser, zu fördern. Zum 1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage auf Beschluss der Bundesregierung zur Entlastung von Stromkundinnen und -kunden von 3,723 Cent (netto) auf null.

Was Sie beachten müssen und welche Auswirkungen das auf Ihren Strompreis hat, beantworten wir in unseren Fragen und Antworten zur EEG-Umlage.

Das Wichtigste zur EEG-Umlage

Zum 1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage auf Beschluss der Bundesregierung zur Entlastung von Stromkundinnen und -kunden von 3,723 Cent (netto) auf null. Diese Senkung der EEG-Umlage geben wir selbstverständlich an Sie weiter. Sie wird ab 1. Juli 2022 in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Das bedeutet, dass Sie ab 1. Juli keine EEG-Umlage mehr über Ihre Stromrechnung zahlen müssen und dass Ihr aktueller Preis dann um 3,723 Cent (netto) je Kilowattstunde sinkt.

Die EEG-Umlage ist eine Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie wurde im Jahr 2000 als bundesweite Abgabe eingeführt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel aus Wind, Sonne und Wasser, zu fördern. Die fehlenden Einnahmen werden zukünftig aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ (EFK) finanziert.

Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen. Der Preis wird automatisch gesenkt. Auch das Ablesen des Zählerstandes entfällt. Wir teilen den von Ihnen genutzten Strom anhand Ihres bisherigen Verbrauchs zum Stichtag auf. In der nächsten Jahresrechnung werden wir die Verbrauchsmengen mit der jeweiligen EEG-Umlage getrennt aufführen.

In den letzten Monaten sind die Energiepreise stark gestiegen und ein Ende ist leider nicht erkennbar. Auch wenn die Senkung der EEG-Umlage eine Entlastung darstellt, empfehlen wir Ihnen, die Abschlagszahlungen nicht zu reduzieren.

Die aktuelle gültige EEG-Umlage ist noch bis zum 30. Juni 2022 in unseren Preisen einkalkuliert. Ab dem 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage auf null gesenkt. Diese Senkung werden wir vollumfänglich und automatisch an Sie weitergeben.