Verfahren eingestellt

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen die Stadtwerke Rostock AG wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Fernwärmepreise eingestellt.

Foto: Stadtwerke
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In dem Verfahren wurden durch die Behörde seit März 2013 umfangreiche Daten bei den Rostocker Stadtwerken und Vergleichsunternehmen aus dem ganzen Bundesgebiet erhoben.

Die Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft konnte nachweisen, dass die Wärme- Preise des Unternehmens aufgrund

- der Erzeugungsstruktur

- der Länge des Netzes und der gelieferten Mengen

- sowie des Dienstleistungsangebotes (z.B. Stationsbetrieb, Trinkwarmwasserversorgung)

nicht mit der Situation anderer Wärmeversorger vergleichbar sind.

Im Ergebnis hat das Bundeskartellamt anerkannt, dass sich der Verdacht des Preismissbrauches nicht erhärten lässt. Die Einstellung des Verfahrens wurde am 14.02.2017 in einer Pressemitteilung des Bundeskartellamtes bekannt gegeben.

„Wir freuen uns, dass wir unsere Argumente vor dem Bundeskartellamt erfolgreich darlegen konnten“, sagt Ute Römer, Vorstand der Rostocker Stadtwerke. Sie erklärt, dass in dem Verfahren deutlich wurde, dass Rostock im Vergleich mit anderen deutschen Großstädten einen niedrigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser hat.

Dies sei zurückzuführen auf die energetische Qualität der Gebäude und der Heizungsanlagentechnik. Wie Ute Römer weiter betont, sei die effiziente Energieversorgung ein gemeinsamer Verdienst der Wohnungswirtschaft in der Hansestadt und der Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft.