Die Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft konnte nachweisen, dass die Wärme- Preise des Unternehmens aufgrund
- der Erzeugungsstruktur
- der Länge des Netzes und der gelieferten Mengen
- sowie des Dienstleistungsangebotes (z.B. Stationsbetrieb, Trinkwarmwasserversorgung)
nicht mit der Situation anderer Wärmeversorger vergleichbar sind.
„Wir freuen uns, dass wir unsere Argumente vor dem Bundeskartellamt erfolgreich darlegen konnten“, sagt Ute Römer, Vorstand der Rostocker Stadtwerke. Sie erklärt, dass in dem Verfahren deutlich wurde, dass Rostock im Vergleich mit anderen deutschen Großstädten einen niedrigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser hat.
Dies sei zurückzuführen auf die energetische Qualität der Gebäude und der Heizungsanlagentechnik. Wie Ute Römer weiter betont, sei die effiziente Energieversorgung ein gemeinsamer Verdienst der Wohnungswirtschaft in der Hansestadt und der Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft.