Ist doch klar!

Trinkwasseranalyse ist Pflicht.

Sauberes Trinkwasser aus dem Hahn gilt bei uns in Deutschland als selbstverständlich. Doch damit es so bleibt, sind auch Vermieter in der Pflicht, alle drei Jahre die Trinkwasser-Qualität zu überprüfen. Wir helfen Ihnen dabei.

Trinkwasser ist in Deutschland eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Dafür verantwortlich sind in erster Linie Wasserwerke. Ihre Aufgabe ist es, dass das Trinkwasser in der gesetzlich vorgeschriebenen Qualität bei den Trinkwasser-Installationen – also den Wasserleitungen in einem Gebäude – ankommt. Dort beginnt die Pflicht von Eigentümern und Vermietern.

Denn sogenannte Legionellen, kleine Bakterien, die natürlicherweise im Wasser vorkommen, finden besonders in Wasserleitungen von Gebäuden gute Wachstumsbedingungen. So infizieren sich die meisten Menschen in den eigenen vier Wänden mit Legionellen.

Diese können zu grippeähnlichen Symptomen, aber auch schweren Krankheitsverläufen und vereinzelt zum Tode führen. Vermieter und Eigentümer sind daher verpflichtet, mindestens alle drei Jahre die Trinkwasserqualität überpüfen zu lassen.

Unter die Prüfpflicht fallen alle Liegenschaften, bei denen nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Haus verfügt über drei oder mehr Wohneinheiten, von denen mindestens eine vermietet ist.
  • In den Wohnungen bestehen Duschmöglichkeiten.
  • Es gibt eine zentrale Anlage zur Trinkwassererwärmung.
  • Der Warmwasserspeicher kann mehr als 400 Liter Wasser speichern und/oder die Rohrleitung zwischen Trinkwassererwärmer und weitentferntester Entnahmestelle fasst mehr als drei Liter Wasserinhalt.

Unser Service zur Trinkwasseranalyse:

  • Von Koordination bis Terminierung – Sie erhalten alles aus einer Hand.
  • Probeentnahme und Überprüfung durch ein akkreditiertes Labor.
  • Wir bieten Ihnen die passende Sanierungsberatung bei einem positiven Befund.
  • Auf Wunsch übernehmen wir die Information Ihrer Hausbewohner.
  • Wir archivieren die Ergebnisberichte für zehn Jahre.
  • Wir garantieren die fristgerechte und rechtssichere Übernahme der Informationspflichten gegenüber dem Gesundheitsamt.
  • Sie haben einen direkten Ansprechpartner.
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Lassen Sie sich beraten!

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf. Zusammen finden wir die für Sie passende Lösung. Gern beantworten wir auch Ihre Fragen zur Betriebskostenabrechnung, zum Geräteservice, zu den Rauchmeldern, zum Energieausweis oder zur Trinkwasseranalyse.

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