Keine Frage: Die Rechnung eines Versorgungsunternehmens "wimmelt" nur so von Fachbegriffen und manchmal schwer verständlichen Formulierungen. Da vieles davon gesetzlich vorgeschrieben ist, haben wir Ihnen eine erklärende Musterrechnung erstellt.
A In diesem Feld sind Ihre Kundennummer, die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum angegeben. Prüfen Sie bitte stets die Kundennummer und die Adressdaten, um Miss-verständnisse auszuschließen. Bei Kontakten mit der Stadtwerke Rostock AG geben Sie bitte immer Ihre Kundennummer und Entnahmestelle an.
B In diesem Feld geben wir an, um welche Art der Rechnung es sich handelt, z. B. um eine Jahres- oder Schlussrechnung und die dazugehörige Entnahmestelle. Die Entnahmestelle ist der Ort, an dem der Strom verbraucht wird und sich der Stromzähler befindet.
C In diesem Feld finden Sie den in der Rechnung berücksichtigten Verbrauch. Der erste Verbrauch ist der aus der aktuellen Abrechnung. Dazu zum Vergleich der Zweite als Vor-jahresverbrauch mit dem Ablesezeitraum der vorherigen Jahresrechnung.
D In diesem Feld ist der Rechnungsbetrag ausgewiesen – in unserem Beispiel als Guthaben. In der Zeile „Stromlieferung“ sind jeweils die gesamten Kosten für die Stromlieferung abgebildet. Dieser Betrag setzt sich aus dem Entgelt für die verbrauchten Kilowattstunden und dem jeweiligen Grundpreis für den Verbrauchszeitraum inkl. aller Steuern und Abgaben zusammen.
D1 In der Zeile „zu zahlender Betrag“ bzw. „Guthaben“ wird der gesamte Rechnungsbetrag unter Berücksichtigung der eingezahlten Abschläge bis zum Rechnungsdatum ausgewiesen. Bei einem Guthaben wird der Betrag mit dem Vorzeichen Minus angegeben. Dabei sind alle Abschläge vom Rechnungsdatum der letzten Rechnung bis zum Rechnungsdatum der aktuellen Rechnung berücksichtigt worden. (Rechnungsdatum, siehe Bereich „A“). Ein „Restguthaben“ kann sich aus Überzahlungen, einem nicht abgerufenen Restguthaben aus der vorhergehenden Verbrauchsabrechnung oder sonstigen Verrechnungen ergeben. Eine „Restforderung“ kann aus nicht gezahlten Beträgen aus vorhergehenden Jahresrechnungen, anderen nicht beglichenen Kosten und sonstigen nicht gezahlten Rechnungen entstehen.
D2 Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, sind die Mandatsreferenznummer, die Gläubiger-ID sowie das Fälligkeitsdatum, an dem ein Guthaben überwiesen bzw. eine Forderung abgebucht wird, angegeben. Sind Sie Selbstzahler, teilen Sie uns im Falle eines Guthabens bitte rechtzeitig schriftlich Ihre Bankverbindung mit, damit wir die Gutschrift zum Fälligkeitstermin überweisen können.
E In diesem Feld sind die zukünftigen Abschläge, die anteilig auf den zu erwartenden Jahres- verbrauch gezahlt werden, dargestellt. Diese werden anhand des abgerechneten Verbrauchs und der jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise ermittelt. Die aufgeführten Fälligkeiten geben an, zu welchem Zeitpunkt die Abschläge überwiesen werden müssen bzw. im Falle der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats abgebucht werden. Abschlagsanpassungen können Sie leicht über unser Onlineportal „Ihr Portal“ veranlassen. Oder Sie rufen uns unter 0381 805-2000 einfach an. Mit Hilfe unseres Strom-Preisrechners können Sie unter www.swrag.de Ihren Abschlagsbetrag überprüfen.
F Zeiträume, in denen Ihr Stromverbrauch zu einem bestimmten Datum abgelesen, hoch-gerechnet oder geschätzt wurde. Der gesamte Verbrauchszeitraum wird bei Jahreswechsel, Zählertausch oder Preis-anpassung in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Bei Preisanpassungen oder zum Jahreswechsel werden die Zählerstände unter Berücksichtigung der jährlichen Ablesedaten rechnerisch ermittelt, wenn kein abgelesener Zählerstand vorliegt.
G Der Faktor ist ein Umrechnungsfaktor, der bei der Verwendung spezieller Stromzähler – dem so genannten Wandlerzähler* - zur Anwendung kommt. Bei privaten Haushalten oder gewerblichen Objekten bis 100.000 kWh Jahresverbrauch beträgt der Faktor 1,0 das bedeutet, die gemessene Zählerstandsdifferenz entspricht dem Verbrauch. *Wandlerzähler werden dann eingesetzt, wenn die Stromstärke zu groß für das Messgerät ist - meist bei Großverbrauchern mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch. Durch den Wandler wird der Strom messbar gemacht. Die Zählerstandsdifferenz wird mit dem Wandlerfaktor multipliziert und daraus wird der tatsächliche Verbrauch in kWh errechnet. Ist zum Beispiel der Faktor 40 angegeben, entspricht der Verbrauch dem 40-fachen der am Stromzähler angezeigten Zählerstandsdifferenz.
H In diesem Bereich wird jeweils der Stromverbrauch in kWh, dargestellt. Der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz der ermittelten Zählerstände des in „F“ benannten Verbrauchs-zeitraumes. Die Zählerstände können z.B. vom Netzbetreiber oder von Ihnen selbst abgelesen worden sein.
I Der Energieverbrauch muss entsprechend der gesetzlichen Vorschriften in Kilowattstunden abgerechnet werden. Stromzähler messen die verbrauchte Energie in kWh.
J In diesem Bereich wird der in Ihrem Vertrag vereinbarte Arbeitspreis pro Kilowattstunde (Preis für die Grundversorgung oder OSTSEE-STROM/OSTSEE-STROM 365) mit dem Verbrauch multipliziert.
K Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbe-lastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben, seit April 2000 als EEG-bedingte Mehrkosten (vorher Stromeinspeisungsgesetz), seit Januar 2010 als EEG-Umlage.
L Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer und wird von der Bundeszollverwaltung erhoben. Sie fließt dem Bund als Einnahme zu und ist separat auszuweisen. Die Steuer beträgt zurzeit 2,05 Cent je Kilowattstunde (20,50 € je Megawattstunde). Die Stromsteuer und der Netto-Arbeitspreis werden jeweils mit der Verbrauchsmenge addiert.
M Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unter-nehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Die aus diesen Entlastungen der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Kosten werden bundesweit an die Letzt-verbraucher weitergegeben. Stromintensive Industriegebiete können seit dem 1. Januar 2012 eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten beantragen. Seit Jahresbeginn 2012 wird die Entlastung als bundesweite Umlage direkt von allen End-verbrauchern getragen.
N Mit der Offshore-Haftungsumlage nach §17 f des Energiewirtschaftsgesetzes werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsgrundlage entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Verbraucher weitergegeben. Diese Umlage wurde zum 1. Januar 2013 eingeführt.
O Die Umlage für Abschaltbare Lasten nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) wurde seit dem 01.01.2014 erhoben. Sie wird erhoben, um Abnehmer mit hoher Netzlast (>100 kV) eine Entschädigung zur zeitweisen Abschaltung zu zahlen. Ab dem 01.01.2016 wird sie nicht mehr erhoben.
P Der Grundpreis deckt feste Kosten für die ständige gesicherte Vorhaltung von Strom, die Erstellung der Abrechnung, die Ablesung und die Wartung ab. Ist der Abrechnungszeitraum gesplittet, wird auch der Grundpreis anteilig für jeden Zeit-abschnitt berechnet. Der gesamte Grundpreis für den Verbrauchszeitraum ergibt sich somit aus der Summe der anteiligen Grundpreise.
Q In diesem Bereich werden Grund- und Arbeitspreise, sowie Abgaben und Steuern (ohne USt.) der einzelnen Zeitabschnitte als Kosten für die Stromlieferung ausgewiesen. Diese Kosten stellen die Grundlage für die Berechnung des zukünftigen Abschlags dar, den wir für Sie auf Seite 1 unter „E“ mit angeben.
R Die in der Grafik dargestellten Werte sind hochgerechnete Jahreswerte (365 Tage). Diese Darstellung kann von den auf Seite 1 dargestellten Verbräuchen abweichen. An dieser Stelle wird ein theoretischer Verbrauch für ein Kalenderjahr 01.01. – 31.12. errechnet.
A In diesem Feld sind Ihre Kundennummer, die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum angegeben. Prüfen Sie bitte stets die Kundennummer und die Adressdaten, um Missverständnisse auszuschließen. Bei Kontakten mit der Stadtwerke Rostock AG geben Sie bitte immer Ihre Kundennummer und Entnahmestelle an.
B In diesem Feld geben wir an, um welche Art der Rechnung es sich handelt, z. B. um eine Jahres- oder Schlussrechnung und die dazugehörige Entnahmestelle. Die Entnahmestelle ist der Ort, an dem das Erdgas verbraucht wird und sich der Erdgaszähler befindet
C In diesem Feld finden Sie den in der Rechnung berücksichtigten Verbrauch. Der erste Verbrauch ist der aus der aktuellen Abrechnung. Dazu zum Vergleich der Zweite als Vorjahresverbrauch mit dem Ablesezeitraum der vorherigen Jahresrechnung.
D In diesem Feld ist der Rechnungsbetrag ausgewiesen – in unserem Beispiel als Guthaben In der Zeile „Erdgaslieferung“ sind jeweils die gesamten Kosten für die Erdgaslieferung abgebildet. Dieser Betrag setzt sich aus dem Entgelt für die verbrauchten Kilowattstunden und dem jeweiligen Grundpreis für den Verbrauchszeitraum inkl. aller Steuern und Abgaben zusammen.
D1 In der Zeile „zu zahlender Betrag“ bzw. „Guthaben“ wird der gesamte Rechnungsbetrag unter Berücksichtigung der eingezahlten Abschläge bis zum Rechnungsdatum ausgewiesen. Bei einem Guthaben wird der Betrag mit dem Vorzeichen Minus angegeben. Dabei sind alle Abschläge vom Rechnungsdatum der letzten Rechnung bis zum Rechnungsdatum der aktuellen Rechnung berücksichtigt worden. (Rechnungsdatum, siehe Bereich „A“). Ein „Restguthaben“ kann sich aus Überzahlungen, einem nicht abgerufenen Restguthaben aus der vorhergehenden Verbrauchsabrechnung oder sonstigen Verrechnungen ergeben. Eine „Restforderung“ kann aus nicht gezahlten Beträgen aus vorhergehenden Jahresrechnungen, anderen nicht beglichenen Kosten und sonstigen nicht gezahlten Rechnungen entstehen.
D2 Ihr anteiliger Betrag des OSTSEE-BONUS bezogen auf ein komplettes Kalenderjahr (tagesgenaue Abrechnung entsprechend Verbrauchszeitraum). Einen OSTSEE-BONUS kann jeder Kunde erhalten, der Strom- und Erdgaskunde bei der SWR AG ist und ein SEPA-Mandat erteilt hat.
D3 Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, sind die Mandatsreferenznummer, die Gläubiger-ID sowie das Fälligkeitsdatum, an dem ein Guthaben überwiesen bzw. eine Forderung abgebucht wird, angegeben. Sind Sie Selbstzahler, teilen Sie uns im Falle eines Guthabens bitte rechtzeitig schriftlich Ihre Bankverbindung mit, damit wir die Gutschrift zum Fälligkeitstermin überweisen können.
E In diesem Feld sind die zukünftigen Abschläge, die anteilig auf den zu erwartenden Jahres- verbrauch gezahlt werden, dargestellt. Diese werden anhand des abgerechneten Verbrauchs und der jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise ermittelt. Die aufgeführten Fälligkeiten geben an, zu welchem Zeitpunkt die Abschläge überwiesen werden müssen bzw. im Falle der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats abgebucht werden. Abschlagsanpassungen können Sie leicht über unser Onlineportal „Ihr Portal“ veranlassen. Oder Sie rufen uns unter 0381 805-2000 einfach an. Mit Hilfe unseres Erdgas-Preisrechners können Sie unter www.swrag.de Ihren Abschlagsbetrag überprüfen.
F Zeiträume, in denen Ihr Erdgasverbrauch zu einem bestimmten Datum abgelesen, hochgerechnet oder geschätzt wurde. Der gesamte Verbrauchszeitraum wird bei Jahreswechsel, Zählertausch oder Preisanpassung in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Bei Preisanpassungen oder zum Jahreswechsel werden die Zählerstände unter Berücksichtigung der jährlichen Ablesedaten rechnerisch ermittelt, wenn kein abgelesener Zählerstand vorliegt. Dabei werden entsprechend der Ziffer 8.3. Aufteilungsverfahren des DVGW-Arbeitsblattes G 685 die lineare Aufteilung bei Kunden mit vorwiegend temperaturunabhängigem Verbrauch z.B. für Kochen oder Warmwasserbereitung verwendet. Bei Kunden mit temperaturabhängigem Verbrauch z.B. Heizung und Heizung mit Warmwasseraufbereitung wird die Verbrauchsaufteilung mittels Gradtagszahlen vorgenommen.
G In diesem Bereich wird jeweils die „Differenz“ des Erdgasverbrauches in m³, dargestellt. Der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz der ermittelten Zählerstände des in „F“ benannten Verbrauchszeitraumes. Die Zählerstände können z. B. vom Netzbetreiber oder von Ihnen selbst abgelesen worden sein.
H
Der Erdgasverbrauch muss entsprechend der gesetzlichen Vorschriften in Kilowattstunden abgerechnet werden. Gaszähler messen das verbrauchte Erdgas als Volumen in m³. Die Differenz- siehe „G“ - multipliziert mit dem Brennwert (Abrechnungsbrennwert) und der Zustandszahl* ergibt den Verbrauch in Kilowattstunden.
Differenz X z-Zahl X Brennwert = Verbrauch
Der Verbrauch stellt hier die thermische Energie des Gases dar.
Die Zustandszahl (z-Zahl) ergibt sich aus dem Verhältnis von Volumen im Normzustand zu Volumen im Betriebszustand. Sie beschreibt den durch Druck und Temperatur bestimmten Zustand eines Gases.
Sie wird wie folgt berechnet: z = T n / T eff x (pamb +peff) / pn
Tn ........Normtemperatur =273,15 K
Teff ......Abrechnungsstemperatur=15 °C
pn ........Normdruck=1013,25 mbar
pamb ...Luftdruck in mbar (abhängig von geodätischer Höhe)
peff ......Effektivdruck ist der Überdruck im Gaszähler gegenüber dem Luftdruck (meist
22 bzw. 23 mbar). Bitte erfragen Sie diesen Wert bei Ihrem Netzbetreiber oder
Heizungsinstallateur!
Daraus folgt:
Betriebsvolumen X z-Zahl = Normvolumen
Der Brennwert beschreibt den durchschnittlichen Energiegehalt des gelieferten Erdgases und stellt den Abrechnungsbrennwert dar. Der SWR AG wird dieser Wert vom Erdgasvorlieferanten mitgeteilt, der diesen Wert nach den anerkannten Regeln der Technik monatlich ermittelt. Dieser Abrechnungsbrennwert stellt den Umrechnungsfaktor von Kubikmeter in Kilowattstunden für Erdgas dar und liegt im Durchschnitt bei 11,0 kWh/m³, d.h. 1 m³ Erdgas entsprechen ca. 11 Kilowattstunden (kWh).
I Die Erdgassteuer ist eine Energiesteuer und gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern. Die Erdgassteuer wird mit der Verbrauchsmenge (Thermische Energie) multipliziert. Die Erdgassteuer unterliegt wie alle Verbrauchssteuern der Umsatzsteuer.
J In diesem Bereich wird der in Ihrem Vertrag vereinbarte Arbeitspreis pro Kilowattstunde (Preis für die Grundversorgung oder ERDGAS/ERDGAS 365) mit dem Verbrauch multipliziert.
K Kunden die sowohl Strom als auch Erdgas bei der Rostocker Stadtwerke AG beziehen, erhalten einen zusätzlichen OSTSEE-BONUS (siehe „D2“).
L Der Grundpreis deckt feste Kosten für die ständige gesicherte Vorhaltung von Erdgas, die Erstellung der Abrechnung, die Ablesung und die Wartung ab. Ist der Abrechnungszeitraum gesplittet, wird auch der Grundpreis anteilig für jeden Zeitabschnitt berechnet. Der gesamte Grundpreis für den Verbrauchszeitraum ergibt sich somit aus der Summe der anteiligen Grundpreise.
M In diesem Bereich werden Grund- und Arbeitspreise, sowie OSTSEE-BONUS und Steuern (ohne USt.) der einzelnen Zeitabschnitte als Kosten für die Erdgaslieferung ausgewiesen. Diese Kosten stellen die Grundlage für die Berechnung des zukünftigen Abschlages dar, den wir für Sie auf Seite 1 unter „E“ mit angeben.
N Die in der Grafik dargestellten Werte sind hochgerechnete Jahreswerte (365 Tage). Diese Darstellung kann von den auf Seite 1 dargestellten Verbräuchen abweichen. An dieser Stelle wird ein theoretischer Verbrauch für ein Kalenderjahr 01.01. – 31.12. errechnet.
Hier finden Sie Ihre persönliche Kundennummer, die Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum sowie Ihre persönlichen Ansprechpartner. Bitte geben Sie die Kundennummer bei Schriftverkehr, Telefonaten oder Zahlungen stets mit an.
B Rechnungsübersicht
In diesem Teil der Rechnung finden Sie ihre Entnahmestelle. Sie sehen außerdem den dazugehörigen Verbrauch für den aktuellen Abrechnungszeitraum. Zu Ihrer Orientierung wird auch der Verbrauch der letzten Abrechnung aufgeführt. So können Sie Änderungen in Ihrem Verbrauchsverhalten erkennen. Abschließend finden Sie dann die Gesamtkosten für Ihre Stromlieferung.
GLN des Netzbetreibers: Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des Netzbetreibers, an dessen Netz die Verbrauchsstelle angeschlossen ist.
Marktlokations-ID: Die Marktlokations-ID beschreibt mit einer einmaligen Nummer den Ort, an dem die Energie verbraucht wird.
Messlokation: Die Messlokation beschreibt den Ort, an dem die Energie gemessen wird. Dieser beinhaltet alle technischen Einrichtungen, die zur Ermittlung und Übermittlung der Messwerte erforderlich sind.
Spannungsebene: Die Spannungsebene beschreibt, auf welcher Netzebene Ihr Anschluss mit Strom versorgt wird. Die jeweilige Spannungsebene wirkt sich auf die Höhe der Netzentgelte aus und ist daher ein wichtiger Bestandteil Ihrer Stromrechnung.
D Energiemengen
Die registrierende Leistungsmessung (RLM) beschreibt eine zeitlich präzise Messung von Strom aus dem Netz. Bei RLM-Zählern werden die Leistungswerte in 15-Minuten-Intervallen automatisch erfasst und an den Netzbetreiber übermittelt. Die erfassten Leistungswerte (kW) werden summiert und ergeben so die genaue Energiemenge (kWh) für den jeweiligen Abrechnungsmonat.
E höchste Leistung
Die höchste Leistung des Abrechnungsmonats ist die höchste gemessene Leistung. Die höchste Leistung im laufenden Jahr ist die bis dahin höchste gemessene Leistung aller Abrechnungsmonate im Kalenderjahr.
F Arbeitspreis und Stromsteuer
Der Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchter kWh. Das bedeutet der im Vertrag vereinbarte Arbeitspreis pro kWh wird mit dem Verbrauch multipliziert. Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer und wird von der Bundeszollverwaltung erhoben. Sie fließt dem Bund als Einnahme zu und ist separat auszuweisen. Die Steuer beträgt zurzeit 2,05 Cent je Kilowattstunde.
G Leistungspreis Netz
Im Abrechnungsblock Leistungspreis Netz wird die höchste Leistung im laufenden Jahr mit der Anzahl der abgerechneten Tage multipliziert und durch die Gesamttage des Jahres geteilt. Wenn im laufenden Jahr eine neue höchste Leistungsspitze gemessen wird, ist eine Rückrechnung bzw. Neurechnung erforderlich. In so einen Fall wird die Abrechnung angepasst, sodass die neue jährliche Höchstleistung rückwirkend für alle Monate des laufenden Jahres berücksichtigt wird.
H Verrechnungspreise
Im Abrechnungsblock Verrechnungspreise werden die zählerabhängigen Preise für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung berechnet. Die Ermittlung der Beträge erfolgt Tag genau.
I Arbeitspreise Netz
Im Abrechnungsblock Arbeitspreise Netz werden alle Arbeitspreise mit dem Verbrauch multipliziert. Die Konzessionsabgabe wird vom Netzbetreiber erhoben. Grundlage dafür ist der zwischen dem Netzbetreiber und der Gemeinde abgeschlossene Konzessionsvertrag. Er leitet diese Abgabe an die jeweiligen Gemeinden weiter. Die Höhe richtet sich der Konzessionsabgabenverordnung.
Im Bereich Abrechnungsinformationen wird die höchste Leistung im Abrechnungsjahr, der bis dahin kumulierte Jahresverbrauch sowie der Verbrauch des Monats im Vorjahr ausgewiesen.
K Stromkennzeichnung
In diesem Bereich sehen Sie die Stromkennzeichnung der Stadtwerke Rostock. Diese stellt den prozentualen Anteil der eingesetzten Energieträger für den gelieferten Strom da. Zudem werden die Umweltauswirkungen zum CO2-Ausstoß und radioaktivem Abfall pro kWh dargestellt. Dies sowohl für unseren Strommix der Stadtwerke Rostock als auch zum bundesweiten Strommix. Zudem sind für die erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG, die Herkunftsländer, aus welchen der Strom importiert wird, aufgelistet.
Hier finden Sie Ihre persönliche Kundennummer, die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum. Bitte geben Sie die Kundennummer und Ihre Entnahmestelle bei Schriftverkehr, Telefonaten oder Zahlungen stets mit an.
B Rechnungsübersicht
In diesem Teil der Rechnung finden Sie ihre Entnahmestelle. Sie sehen außerdem den dazugehörigen Verbrauch für den aktuellen Abrechnungszeitraum. Zu Ihrer Orientierung wird auch der Verbrauch der letzten Abrechnung aufgeführt. So können Sie Änderungen in Ihrem Verbrauchsverhalten erkennen. Abschließend finden Sie dann die Gesamtkosten für Ihre Gaslieferung. Bei einem Guthaben entsteht rein rechnerisch ein negativer Saldo, der genau so auch ausgewiesen wird.
GLN des Netzbetreibers: Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des Netzbetreibers, an dessen Netz die Verbrauchsstelle angeschlossen ist. Marktlokations-ID: Die Marktlokations-ID beschreibt mit einer einmaligen Nummer den Ort, an dem die Energie verbraucht wird. Messlokation: Die Messlokation beschreibt den Ort, an dem die Energie gemessen wird. Dieser beinhaltet alle technischen Einrichtungen, die zur Ermittlung und Übermittlung der Messwerte erforderlich sind.
D z-Zahl
Die Zustandszahl (z-Zahl) ergibt sich aus dem Verhältnis von Volumen im Normzustand VN zu Volumen im Betriebszustand VB. Sie beschreibt den durch Druck und Temperatur bestimmten Zustand eines Gases. Sie wird folgendermaßen ermittelt:
z-Zahl = (Tn/Teff) x (Pamb+Peff/Pn)
Tn … Normtemperatur =273,15 K
Teff … Abrechnungsstemperatur=15 °C
Pn … Normdruck=1013,25 mbar
Pamb … Luftdruck in mbar (abhängig von geodätischer Höhe)
Peff … Effektivdruck ist der Überdruck im Gaszähler gegenüber dem Luftdruck (meist 22 bzw. 23 mbar*)
Daraus folgt:
Betriebsvolumen X z-Zahl = Normvolumen * Den Effektivdruck in Ihrem Zähler erfahren Sie von Ihrem örtlichen Netzbetreiber. -oder- Die Z-Zahl (Zustandszahl) ist ein Umrechnungsfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energiegehalt des Gasvolumens aufgehoben wird.
E Brennwert
Brennwert beschreibt den durchschnittlichen Energiegehalt des gelieferten Erdgases, den man auch als Wärmeinhalt bezeichnet. Der SWR AG wird dieser Wert vom Erdgasvorlieferanten mitgeteilt, der diesen Wert nach den anerkannten Regeln der Technik monatlich ermittelt. Dieser Wärmeinhalt stellt den Umrechnungsfaktor von Kubikmeter in Kilowattstunden für Erdgas dar und liegt im Durchschnitt bei 11,0 kWh/m³, d.h. 1 m³ Erdgas entsprechen ca. 11 Kilowattstunden (kWh).
F Verbrauch
Der Verbrauch ist die gezählte Menge, also die Thermische Energie kaufmännisch gerundet auf volle kW bzw. auf volle kWh und wird folgendermaßen ermittelt: Thermische Leistung/Energie = Normvolumen x Brennwert oder Thermische Leistung/Energie = Betriebsvolumen x z-Zahl x Brennwert Es können ein oder mehrere Zähler vorhanden sein. Die einzelnen Zählwerke sind dann mit einer fortlaufenden Nummer gekennzeichnet (z.B. EL1 und EL2).
G Zählwerke
In diesem Feld werden die abgerechneten Zählwerke aufgeführt. EL ist die Thermische Energie. EL-P-MAX ist die Thermische Leistung, also die maximal bezogene stündliche Leistung.
H höchste Leistung
Die höchste Leistung des Abrechnungsmonats ist die über eine Stunde gemessene höchste Leistung. Die höchste Leistung im laufenden Jahr ist die bis dahin höchste gemessene Leistung aller Abrechnungsmonate im Kalenderjahr.
I Grundpreis
Der Grundpreis ist eine pauschale Grundgebühr, die unabhängig vom Verbrauch anfällt.
J Abrechnungsblock Lieferung
Der Arbeitspreis ist der Preis pro verbrauchter kWh. Das bedeutet der im Vertrag vereinbarte Arbeitspreis pro kWh wird mit dem Verbrauch multipliziert. Die Erdgassteuer ist im Energiesteuergesetz geregelt und ist eine Verbrauchssteuer. Der Steuersatz beträgt lt. § 2 Abs. 3 in der Regel für das Verheizen von Erdgas (d.h. Verbrennen zur Erzeugung von Wärme) 0,55 ct/kWh.
K Leistungspreis Netz
Im Abrechnungsblock Leistungspreis Netz wird die höchste Leistung im laufenden Jahr mit der Anzahl der abgerechneten Tage multipliziert und durch die Gesamttage des Jahres geteilt. Wenn im laufenden Jahr eine neue höchste Leistungsspitze gemessen wird, ist eine Rückrechnung bzw. Neurechnung erforderlich. In so einen Fall wird die Abrechnung angepasst, sodass die neue jährliche Höchstleistung rückwirkend für alle Monate des laufenden Jahres berücksichtigt wird. L Verrechnungspreise
Im Abrechnungsblock Verrechnungspreise* werden die zählerabhängigen Preise für den Messstellenbetrieb und die Messung berechnet. Die Ermittlung der Beträge erfolgt Tag genau. Der Messstellenbetriebspreis umfasst die Bereitstellung, den Betrieb und die Wartung der Zähler. Der Messpreis bezieht sich auf die Ermittlung des Energieverbrauches, ebenso wie auf die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.
M Arbeitspreise Netz
Im Abrechnungsblock Arbeitspreise Netz werden alle Arbeitspreise mit dem Verbrauch multipliziert. Die Konzessionsabgabe wird vom Netzbetreiber erhoben. Grundlage dafür ist der zwischen dem Netzbetreiber und der Gemeinde abgeschlossene Konzessionsvertrag. Er leitet diese Abgabe an die jeweiligen Gemeinden weiter. Die Höhe richtet sich der Konzessionsabgabenverordnung.
Im Bereich Abrechnungsinformationen werden der bis dahin kumulierte Jahresverbrauch, die höchste Leistung im Abrechnungsjahr sowie der Verbrauch des Monats im Vorjahr ausgewiesen.
O CO2-Kosten
Hier sehen Sie Ihre CO2-Kosten gemäß CO2KostAuftG. Ziel dieser Darstellung ist es, die mit dem Verbrauch verbundenen Emissionen transparent darzustellen und einen Anreiz zur Reduktion klimaschädlicher Emissionen zu schaffen. Mieter haben gegebenenfalls einen Anspruch auf Kostenbeteiligung und teilen sich die CO2-Kosten nach dem CO2KostAufG mit dem Vermieter.