Rechnungserklärung.

Für Kleinunternehmer und Großkunden.

Die Rechnung – oft ein Buch mit sieben Siegeln. Bei uns nicht: Wir sagen Ihnen, was sich hinter den einzelnen Bestandteilen unserer Rechnung konkret verbirgt.

Keine Frage: Die Rechnung eines Versorgungsunternehmens "wimmelt" nur so von Fachbegriffen und manchmal schwer verständlichen Formulierungen. Da vieles davon gesetzlich vorgeschrieben ist, haben wir Ihnen eine erklärende Musterrechnung erstellt.

Rechnungserklärung Strom

A    In diesem Feld sind Ihre Kundennummer, die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum angegeben. Prüfen Sie bitte stets die Kundennummer und die Adressdaten, um Miss-verständnisse auszuschließen. Bei Kontakten mit der Stadtwerke Rostock AG geben Sie bitte immer Ihre Kundennummer und Entnahmestelle an.

B    In diesem Feld geben wir an, um welche Art der Rechnung es sich handelt, z. B. um eine Jahres- oder Schlussrechnung und die dazugehörige Entnahmestelle. Die Entnahmestelle ist der Ort, an dem der Strom verbraucht wird und sich der Stromzähler befindet.

C    In diesem Feld finden Sie den in der Rechnung berücksichtigten Verbrauch. Der erste Verbrauch ist der aus der aktuellen Abrechnung. Dazu zum Vergleich der Zweite als Vor-jahresverbrauch mit dem Ablesezeitraum der vorherigen Jahresrechnung.

D    In diesem Feld ist der Rechnungsbetrag ausgewiesen – in unserem Beispiel als Guthaben. In der Zeile „Stromlieferung“ sind jeweils die gesamten Kosten für die Stromlieferung abgebildet. Dieser Betrag setzt sich aus dem Entgelt für die verbrauchten Kilowattstunden und dem jeweiligen Grundpreis für den Verbrauchszeitraum inkl. aller Steuern und Abgaben zusammen.

D1    In der Zeile „zu zahlender Betrag“ bzw. „Guthaben“ wird der gesamte Rechnungsbetrag unter Berücksichtigung der eingezahlten Abschläge bis zum Rechnungsdatum ausgewiesen. Bei einem Guthaben wird der Betrag mit dem Vorzeichen Minus angegeben. Dabei sind alle Abschläge vom Rechnungsdatum der letzten Rechnung bis zum Rechnungsdatum der aktuellen Rechnung berücksichtigt worden. (Rechnungsdatum, siehe Bereich „A“). Ein „Restguthaben“ kann sich aus Überzahlungen, einem nicht abgerufenen Restguthaben aus der vorhergehenden Verbrauchsabrechnung oder sonstigen Verrechnungen ergeben. Eine „Restforderung“ kann aus nicht gezahlten Beträgen aus vorhergehenden Jahresrechnungen, anderen nicht beglichenen Kosten und sonstigen nicht gezahlten Rechnungen entstehen.

D2    Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, sind die Mandatsreferenznummer, die Gläubiger-ID sowie das Fälligkeitsdatum, an dem ein Guthaben überwiesen bzw. eine Forderung abgebucht wird, angegeben. Sind Sie Selbstzahler, teilen Sie uns im Falle eines Guthabens bitte rechtzeitig schriftlich Ihre Bankverbindung mit, damit wir die Gutschrift zum Fälligkeitstermin überweisen können.

E    In diesem Feld sind die zukünftigen Abschläge, die anteilig auf den zu erwartenden Jahres- verbrauch gezahlt werden, dargestellt. Diese werden anhand des abgerechneten Verbrauchs und der jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise ermittelt. Die aufgeführten Fälligkeiten geben an, zu welchem Zeitpunkt die Abschläge überwiesen werden müssen bzw. im Falle der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats abgebucht werden. Abschlagsanpassungen können Sie leicht über unser Onlineportal „Ihr Portal“ veranlassen. Oder Sie rufen uns unter 0381 805-2000 einfach an. Mit Hilfe unseres Strom-Preisrechners können Sie unter www.swrag.de Ihren Abschlagsbetrag überprüfen.

F    Zeiträume, in denen Ihr Stromverbrauch zu einem bestimmten Datum abgelesen, hoch-gerechnet oder geschätzt wurde. Der gesamte Verbrauchszeitraum wird bei Jahreswechsel, Zählertausch oder Preis-anpassung in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Bei Preisanpassungen oder zum Jahreswechsel werden die Zählerstände unter Berücksichtigung der jährlichen Ablesedaten rechnerisch ermittelt, wenn kein abgelesener Zählerstand vorliegt.

G    Der Faktor ist ein Umrechnungsfaktor, der bei der Verwendung spezieller Stromzähler – dem so genannten Wandlerzähler* - zur Anwendung kommt. Bei privaten Haushalten oder gewerblichen Objekten bis 100.000 kWh Jahresverbrauch beträgt der Faktor 1,0 das bedeutet, die gemessene Zählerstandsdifferenz entspricht dem Verbrauch. *Wandlerzähler werden dann eingesetzt, wenn die Stromstärke zu groß für das Messgerät ist - meist bei Großverbrauchern mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch. Durch den Wandler wird der Strom messbar gemacht. Die Zählerstandsdifferenz wird mit dem Wandlerfaktor multipliziert und daraus wird der tatsächliche Verbrauch in kWh errechnet. Ist zum Beispiel der Faktor 40 angegeben, entspricht der Verbrauch dem 40-fachen der am Stromzähler angezeigten Zählerstandsdifferenz.

H    In diesem Bereich wird jeweils der Stromverbrauch in kWh, dargestellt. Der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz der ermittelten Zählerstände des in „F“ benannten Verbrauchs-zeitraumes. Die Zählerstände können z.B. vom Netzbetreiber oder von Ihnen selbst abgelesen worden sein.

I    Der Energieverbrauch muss entsprechend der gesetzlichen Vorschriften in Kilowattstunden abgerechnet werden. Stromzähler messen die verbrauchte Energie in kWh.

J    In diesem Bereich wird der in Ihrem Vertrag vereinbarte Arbeitspreis pro Kilowattstunde (Preis für die Grundversorgung oder OSTSEE-STROM/OSTSEE-STROM 365) mit dem Verbrauch multipliziert.

K    Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbe-lastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben, seit April 2000 als EEG-bedingte Mehrkosten (vorher Stromeinspeisungsgesetz), seit Januar 2010 als EEG-Umlage.

L    Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer und wird von der Bundeszollverwaltung erhoben. Sie fließt dem Bund als Einnahme zu und ist separat auszuweisen. Die Steuer beträgt zurzeit 2,05 Cent je Kilowattstunde (20,50 € je Megawattstunde). Die Stromsteuer und der Netto-Arbeitspreis werden jeweils mit der Verbrauchsmenge addiert.

M    Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unter-nehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Die aus diesen Entlastungen der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Kosten werden bundesweit an die Letzt-verbraucher weitergegeben. Stromintensive Industriegebiete können seit dem 1. Januar 2012 eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten beantragen. Seit Jahresbeginn 2012 wird die Entlastung als bundesweite Umlage direkt von allen End-verbrauchern getragen.

N    Mit der Offshore-Haftungsumlage nach §17 f des Energiewirtschaftsgesetzes werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsgrundlage entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Verbraucher weitergegeben. Diese Umlage wurde zum 1. Januar 2013 eingeführt.

O    Die Umlage für Abschaltbare Lasten nach §18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) wurde seit dem 01.01.2014 erhoben. Sie wird erhoben, um Abnehmer mit hoher Netzlast (>100 kV) eine Entschädigung zur zeitweisen Abschaltung zu zahlen. Ab dem 01.01.2016 wird sie nicht mehr erhoben.

P    Der Grundpreis deckt feste Kosten für die ständige gesicherte Vorhaltung von Strom, die Erstellung der Abrechnung, die Ablesung und die Wartung ab. Ist der Abrechnungszeitraum gesplittet, wird auch der Grundpreis anteilig für jeden Zeit-abschnitt berechnet. Der gesamte Grundpreis für den Verbrauchszeitraum ergibt sich somit aus der Summe der anteiligen Grundpreise.

Q    In diesem Bereich werden Grund- und Arbeitspreise, sowie Abgaben und Steuern (ohne USt.) der einzelnen Zeitabschnitte als Kosten für die Stromlieferung ausgewiesen. Diese Kosten stellen die Grundlage für die Berechnung des zukünftigen Abschlags dar, den wir für Sie auf Seite 1 unter „E“ mit angeben.

R    Die in der Grafik dargestellten Werte sind hochgerechnete Jahreswerte (365 Tage). Diese Darstellung kann von den auf Seite 1 dargestellten Verbräuchen abweichen. An dieser Stelle wird ein theoretischer Verbrauch für ein Kalenderjahr 01.01. – 31.12. errechnet.

Rechnungserklärung Erdgas

(Jahresverbrauch bis 300.000 kWh)

A    In diesem Feld sind Ihre Kundennummer, die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum angegeben. Prüfen Sie bitte stets die Kundennummer und die Adressdaten, um Missverständnisse auszuschließen. Bei Kontakten mit der Stadtwerke Rostock AG geben Sie bitte immer Ihre Kundennummer und Entnahmestelle an.

B    In diesem Feld geben wir an, um welche Art der Rechnung es sich handelt, z. B. um eine Jahres- oder Schlussrechnung und die dazugehörige Entnahmestelle. Die Entnahmestelle ist der Ort, an dem das Erdgas verbraucht wird und sich der Erdgaszähler befindet

C    In diesem Feld finden Sie den in der Rechnung berücksichtigten Verbrauch. Der erste Verbrauch ist der aus der aktuellen Abrechnung. Dazu zum Vergleich der Zweite als Vorjahresverbrauch mit dem Ablesezeitraum der vorherigen Jahresrechnung.

D    In diesem Feld ist der Rechnungsbetrag ausgewiesen – in unserem Beispiel als Guthaben In der Zeile „Erdgaslieferung“ sind jeweils die gesamten Kosten für die Erdgaslieferung abgebildet. Dieser Betrag setzt sich aus dem Entgelt für die verbrauchten Kilowattstunden und dem jeweiligen Grundpreis für den Verbrauchszeitraum inkl. aller Steuern und Abgaben zusammen.

D1    In der Zeile „zu zahlender Betrag“ bzw. „Guthaben“ wird der gesamte Rechnungsbetrag unter Berücksichtigung der eingezahlten Abschläge bis zum Rechnungsdatum ausgewiesen. Bei einem Guthaben wird der Betrag mit dem Vorzeichen Minus angegeben. Dabei sind alle Abschläge vom Rechnungsdatum der letzten Rechnung bis zum Rechnungsdatum der aktuellen Rechnung berücksichtigt worden. (Rechnungsdatum, siehe Bereich „A“). Ein „Restguthaben“ kann sich aus Überzahlungen, einem nicht abgerufenen Restguthaben aus der vorhergehenden Verbrauchsabrechnung oder sonstigen Verrechnungen ergeben. Eine „Restforderung“ kann aus nicht gezahlten Beträgen aus vorhergehenden Jahresrechnungen, anderen nicht beglichenen Kosten und sonstigen nicht gezahlten Rechnungen entstehen.

D2    Ihr anteiliger Betrag des OSTSEE-BONUS bezogen auf ein komplettes Kalenderjahr (tagesgenaue Abrechnung entsprechend Verbrauchszeitraum). Einen OSTSEE-BONUS kann jeder Kunde erhalten, der Strom- und Erdgaskunde bei der SWR AG ist und ein SEPA-Mandat erteilt hat.

D3    Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, sind die Mandatsreferenznummer, die Gläubiger-ID sowie das Fälligkeitsdatum, an dem ein Guthaben überwiesen bzw. eine Forderung abgebucht wird, angegeben. Sind Sie Selbstzahler, teilen Sie uns im Falle eines Guthabens bitte rechtzeitig schriftlich Ihre Bankverbindung mit, damit wir die Gutschrift zum Fälligkeitstermin überweisen können.

E    In diesem Feld sind die zukünftigen Abschläge, die anteilig auf den zu erwartenden Jahres- verbrauch gezahlt werden, dargestellt. Diese werden anhand des abgerechneten Verbrauchs und der jeweils zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise ermittelt. Die aufgeführten Fälligkeiten geben an, zu welchem Zeitpunkt die Abschläge überwiesen werden müssen bzw. im Falle der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats abgebucht werden. Abschlagsanpassungen können Sie leicht über unser Onlineportal „Ihr Portal“ veranlassen. Oder Sie rufen uns unter 0381 805-2000 einfach an. Mit Hilfe unseres Erdgas-Preisrechners können Sie unter www.swrag.de Ihren Abschlagsbetrag überprüfen.

F    Zeiträume, in denen Ihr Erdgasverbrauch zu einem bestimmten Datum abgelesen, hochgerechnet oder geschätzt wurde. Der gesamte Verbrauchszeitraum wird bei Jahreswechsel, Zählertausch oder Preisanpassung in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Bei Preisanpassungen oder zum Jahreswechsel werden die Zählerstände unter Berücksichtigung der jährlichen Ablesedaten rechnerisch ermittelt, wenn kein abgelesener Zählerstand vorliegt. Dabei werden entsprechend der Ziffer 8.3. Aufteilungsverfahren des DVGW-Arbeitsblattes G 685 die lineare Aufteilung bei Kunden mit vorwiegend temperaturunabhängigem Verbrauch z.B. für Kochen oder Warmwasserbereitung verwendet. Bei Kunden mit temperaturabhängigem Verbrauch z.B. Heizung und Heizung mit Warmwasseraufbereitung wird die Verbrauchsaufteilung mittels Gradtagszahlen vorgenommen.

G    In diesem Bereich wird jeweils die „Differenz“ des Erdgasverbrauches in m³, dargestellt. Der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz der ermittelten Zählerstände des in „F“ benannten Verbrauchszeitraumes. Die Zählerstände können z. B. vom Netzbetreiber oder von Ihnen selbst abgelesen worden sein.

H    Der Erdgasverbrauch muss entsprechend der gesetzlichen Vorschriften in Kilowattstunden abgerechnet werden. Gaszähler messen das verbrauchte Erdgas als Volumen in m³. Die Differenz- siehe „G“ - multipliziert mit dem Brennwert (Abrechnungsbrennwert) und der Zustandszahl* ergibt den Verbrauch in Kilowattstunden.
Differenz X z-Zahl X Brennwert = Verbrauch
Der Verbrauch stellt hier die thermische Energie des Gases dar.
Die Zustandszahl (z-Zahl) ergibt sich aus dem Verhältnis von Volumen im Normzustand zu Volumen im Betriebszustand. Sie beschreibt den durch Druck und Temperatur bestimmten Zustand eines Gases.
Sie wird wie folgt berechnet: z = T n / T eff x (pamb +peff) / pn
Tn ........Normtemperatur =273,15 K
Teff ......Abrechnungsstemperatur=15 °C
pn ........Normdruck=1013,25 mbar
pamb ...Luftdruck in mbar (abhängig von geodätischer Höhe)
peff ......Effektivdruck ist der Überdruck im Gaszähler gegenüber dem Luftdruck (meist 22 bzw. 23 mbar). Bitte erfragen Sie diesen Wert bei Ihrem Netzbetreiber oder Heizungsinstallateur!
Daraus folgt:
Betriebsvolumen X z-Zahl = Normvolumen
Der Brennwert beschreibt den durchschnittlichen Energiegehalt des gelieferten Erdgases und stellt den Abrechnungsbrennwert dar. Der SWR AG wird dieser Wert vom Erdgasvorlieferanten mitgeteilt, der diesen Wert nach den anerkannten Regeln der Technik monatlich ermittelt. Dieser Abrechnungsbrennwert stellt den Umrechnungsfaktor von Kubikmeter in Kilowattstunden für Erdgas dar und liegt im Durchschnitt bei 11,0 kWh/m³, d.h. 1 m³ Erdgas entsprechen ca. 11 Kilowattstunden (kWh).

I    Die Erdgassteuer ist eine Energiesteuer und gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern. Die Erdgassteuer wird mit der Verbrauchsmenge (Thermische Energie) multipliziert. Die Erdgassteuer unterliegt wie alle Verbrauchssteuern der Umsatzsteuer.

J    In diesem Bereich wird der in Ihrem Vertrag vereinbarte Arbeitspreis pro Kilowattstunde (Preis für die Grundversorgung oder ERDGAS/ERDGAS 365) mit dem Verbrauch multipliziert.

K    Kunden die sowohl Strom als auch Erdgas bei der Rostocker Stadtwerke AG beziehen, erhalten einen zusätzlichen OSTSEE-BONUS (siehe „D2“).

L    Der Grundpreis deckt feste Kosten für die ständige gesicherte Vorhaltung von Erdgas, die Erstellung der Abrechnung, die Ablesung und die Wartung ab. Ist der Abrechnungszeitraum gesplittet, wird auch der Grundpreis anteilig für jeden Zeitabschnitt berechnet. Der gesamte Grundpreis für den Verbrauchszeitraum ergibt sich somit aus der Summe der anteiligen Grundpreise.

M    In diesem Bereich werden Grund- und Arbeitspreise, sowie OSTSEE-BONUS und Steuern (ohne USt.) der einzelnen Zeitabschnitte als Kosten für die Erdgaslieferung ausgewiesen. Diese Kosten stellen die Grundlage für die Berechnung des zukünftigen Abschlages dar, den wir für Sie auf Seite 1 unter „E“ mit angeben.

N    Die in der Grafik dargestellten Werte sind hochgerechnete Jahreswerte (365 Tage). Diese Darstellung kann von den auf Seite 1 dargestellten Verbräuchen abweichen. An dieser Stelle wird ein theoretischer Verbrauch für ein Kalenderjahr 01.01. – 31.12. errechnet.

Rechnungserklärung Erdgas RLM

A    In diesem Feld sind das Rechnungsdatum, die Rechnungsnummer und Ihre persönliche Kundennummer angegeben. Prüfen Sie bitte stets die Kundennummer und die Adressdaten, um Missverständnisse auszuschließen. Bei Kontakten mit der Stadtwerke Rostock AG geben Sie bitte immer Ihre Kundennummer und Verbrauchsstelle an.

B    In diesem Feld geben wir an, welches Medium abgerechnet wird und um welche Verbrauchstelle* es sich hierbei handelt. *Verbrauchsstelle ist der Ort, an dem das Erdgas verbraucht wird und sich der Erdgaszähler befindet.

C    In diesem Feld finden Sie den in der Rechnung berücksichtigten Abrechnungsmonat des jeweiligen Jahres z. B. Monat September 2015 und den abgerechneten Verbrauch in Höhe von 104.589 kWh.

D    In diesem Feld wird der Rechnungsbetrag netto für die Energielieferung ausgewiesen. Dann wird die Umsatzsteuer in Prozent und in Euro angegeben. Am Ende der Tabelle wird der Rechnungsbetrag brutto angezeigt.

D1    In der Zeile „ergibt sich eine Forderung von“ bzw. „ergibt sich eine Gutschrift von“ wird der gesamte Rechnungsbetrag ausgewiesen. Bei einem Guthaben wird der Rechnungsbetrag mit dem Vorzeichen „Minus“ angegeben.

D2    Nehmen Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teil, sind zusätzlich noch die uns bekannte Bankverbindung (unkenntlich gemacht) und das Fälligkeitsdatum an dem das Guthaben bzw. die Forderung abgebucht bzw. überwiesen wird, aufgeführt. Wenn Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, ist die offene Forderung zum Fälligkeitstermin einzuzahlen. Im Falle eines Guthabens teilen Sie uns bitte rechtzeitig schriftlich Ihre SEPA-Bankverbindung mit, damit wir die Gutschrift zum Fälligkeitstermin überweisen können. Zur Erteilung einer Einzugsermächtigung benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Erlaubnis.

E    In diesem Feld werden die abgerechneten Zählwerke aufgeführt. EL ist die Thermische Energie. EL-P-MAX ist die Thermische Leistung, also die maximal bezogene stündliche Leistung. Alle mit * gekennzeichneten Positionen dienen nur der Information.

F    Die gezählte Menge ist die Thermische Energie in kWh bzw. die Thermische Leistung in kW aus dem gelieferten Arbeitslastgang vom Netzbetreiber im Abrechnungsmonat.

G    Die Zustandszahl (z-Zahl) ergibt sich aus dem Verhältnis von Volumen im Normzustand VN zu Volumen im Betriebszustand VB. Sie beschreibt den durch Druck und Temperatur bestimmten Zustand eines Gases. Sie wird folgendermaßen ermittelt:
z-Zahl = (Tn/Teff) x (Pamb+Peff/Pn)
Tn … Normtemperatur =273,15 K
Teff … Abrechnungsstemperatur=15 °C
Pn … Normdruck=1013,25 mbar
Pamb … Luftdruck in mbar (abhängig von geodätischer Höhe)
Peff … Effektivdruck ist der Überdruck im Gaszähler gegenüber dem Luftdruck (meist 22 bzw. 23 mbar*)
Daraus folgt:
Betriebsvolumen X z-Zahl = Normvolumen
* Den Effektivdruck in Ihrem Zähler erfahren Sie von Ihrem örtlichen Netzbetreiber.

H    Der Abrechnungsbrennwert* in kWh/m3 bezeichnet die Wärmemenge, die bei vollständiger Verbrennung einer Gasmenge bei gleichbleibendem Druck in Luft frei werden würde. Ein Kubikmeter Erdgas enthält im Durchschnitt 11-12 kWh. * Brennwert beschreibt den durchschnittlichen Energiegehalt des gelieferten Erdgases, den man auch als Wärmeinhalt bezeichnet. Der SWR AG wird dieser Wert vom Erdgasvorlieferanten mitgeteilt, der diesen Wert nach den anerkannten Regeln der Technik monatlich ermittelt. Dieser Wärmeinhalt stellt den Umrechnungsfaktor von Kubikmeter in Kilowattstunden für Erdgas dar und liegt im Durchschnitt bei 11,0 kWh/m³, d.h. 1 m³ Erdgas entsprechen ca. 11 Kilowattstunden (kWh).

I    Der Verbrauch ist die gezählte Menge (siehe F), also die Thermische Energie kaufmännisch gerundet auf volle kW bzw. die Thermische Energie kaufmännisch gerundet auf volle kWh und wird folgendermaßen ermittelt:
Thermische Leistung/Energie = Normvolumen x Brennwert oder
Thermische Leistung/Energie = Betriebsvolumen x z-Zahl x Brennwert
Es können ein oder mehrere Zähler vorhanden sein. Dann sind die einzelnen Zählwerke mit einer fortlaufenden Nummer gekennzeichnet (z.B. EL1 und EL2).

J    Die höchste Leistung des Abrechnungsmonats ist die über eine Stunde gemessene höchste Leistung. Die höchste Leistung im laufenden Jahr ist die bis dahin höchste gemessene Leistung aller Abrechnungsmonate im Kalenderjahr.

K    In diesem Abrechnungsblock für die Lieferung werden alle Arbeitspreise mit dem gemessenen Verbrauch (EL) multipliziert. Der Arbeitspreis Handel wird vom Lieferanten festgelegt. Die Erdgassteuer ist im Energiesteuergesetz geregelt und ist eine Verbrauchssteuer. Der Steuersatz beträgt lt. § 2 Abs. 3 in der Regel für das Verheizen von Erdgas (d.h. Verbrennen zur Erzeugung von Wärme) 0,55 ct/kWh.

L    Im Abrechnungsblock Leistungspreis Netz* wird die höchste Leistung im laufenden Jahr (siehe J) mit der Anzahl der abgerechneten Tage (hier 273) multipliziert und durch die Gesamttage des Jahres (hier 365) geteilt. Anschließend wird der bereits bis zum Vormonat gezahlte Leistungspreis abgezogen. Daraus ergibt sich der zu zahlende Leistungspreis des Abrechnungsmonats. Schaltjahre werden entsprechend berücksichtigt.

M    Im Abrechnungsblock Verrechnungspreise* werden die zählerabhängigen Preise für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung berechnet. Die Ermittlung der Beträge erfolgt tag genau, in dem diese mit der Anzahl der Tage im Abrechnungsmonat (hier 30) multipliziert und durch die Anzahl der Tage im Jahr (365) geteilt werden. Schaltjahre werden entsprechend berücksichtigt. Hat ein Kunde 2 Zähler, werden auch jeweils zweimal zählerabhängige Entgelte in Rechnung gestellt.

N    Im Abrechnungsblock Arbeitspreise Netz* werden alle Arbeitspreise mit dem gemessenen Verbrauch (EL) multipliziert. Die Konzessionsabgabe wird vom Netzbetreiber erhoben. Grundlage dafür ist der zwischen dem Netzbetreiber und der Gemeinde abgeschlossene Konzessionsvertrag. Er leitet diese Abgabe an die jeweiligen Gemeinden weiter. Die Höhe richtet sich entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung nach der Größe der Gemeinde bzw. der Verwendung des Gases. Alle Kunden die nicht in der Grund- und Ersatzversorgung beliefert werden, gelten hierbei als Sondervertragskunden und entrichten eine Konzessionsabgabe von 0,03 ct/kWh. * Die Leistungs- und Arbeitspreise Netz sowie die zählerabhängigen Verrechnungspreise werden vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegt und jährlich veröffentlicht.

O    Der Nettobetrag zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe ergibt den Rechnungsbetrag brutto (siehe D).

P    Im Bereich Abrechnungsinformationen werden der bis dahin kumulierte Jahresverbrauch, die höchste Leistung im Abrechnungsjahr sowie der Verbrauch des Monats im Vorjahr ausgewiesen.