Wichtige Information zur E-Rechnung

für Geschäftskunden

Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes gelten ab dem 1. Januar 2025 neue gesetzliche Vorgaben für die Ausstellung von Rechnungen gemäß § 14 UStG. Für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen ist künftig die elektronische Rechnung (E-Rechnung) verpflichtend.

Was bedeutet das konkret?
Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Für den Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen – für die Stadtwerke Rostock AG wird die Pflicht zur elektronischen Rechnungstellung ab dem 01.01.2027 verbindlich umgesetzt.

Unser Ziel: Gemeinsam früher starten.
Wir möchten unseren Geschäftskunden schon vor dem offiziellen Stichtag die Vorteile der  E-Rechnung bieten. Die automatisierte Verarbeitung spart Zeit und reduziert Fehlerquellen.

So einfach geht’s:
Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland ansässig ist, können Sie uns über den folgenden Link Ihre E-Mail-Adresse sowie das gewünschte Dateiformat für den Empfang elektronischer Rechnungen mitteilen:

Wir unterstützen derzeit die Formate XRechnung und ZUGFeRD 2.0.1.

Bitte beachten Sie: Eine einfache PDF-Datei erfüllt nicht die Anforderungen an eine E-Rechnung. Das Format muss der EU-Norm EN 16931 entsprechen.

Mehr Informationen für Sie:
Das Bundesfinanzministerium stellt umfassende Informationen zur E-Rechnung bereit. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen sowie die aktuellen BMF-Schreiben: