Hinweise zu Werbeschreiben

DMG Deutsche Messwesen GmbH

Hinweis zu Werbeschreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH

Derzeit erhalten bundesweit viele Haushalte Postwurfsendungen der DMG Deutsche Messwesen GmbH, einer Marke der metrify smart metering GmbH. In den Schreiben wird der Eindruck vermittelt, dass Haushalte kurzfristig aktiv werden müssen, um einen gesetzlich vorgesehenen Einbau von intelligenten Messsystemen (Smart Meter) zu veranlassen oder um sich finanzielle Vorteile zu sichern. Diese Schreiben wirklich oft amtlich, sind jedoch tatsächlich Werbeschreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Empfänger und Empfängerinnen müssen auf diese Schreiben nicht reagieren und auch nicht anderweitig tätig werden.

Wer ist für den Einbau von intelligenten Messsystemen zuständig?

Für den Einbau, den Betrieb und den Wechsel der Messsysteme ist der grundzuständige Messstellenbetreiber gemäß § 3, 4 MsbG verantwortlich. Er führt den gesetzlich vorgeschriebenen Smart-Meter-Rollout durch und informiert betroffene Anschlussnutzer rechtzeitig über den geplanten Zählerwechsel. Ein gesonderter Auftrag durch den Kunden ist hierfür nicht erforderlich.

Wann ist der Einbau eines intelligenten Messsystems Pflicht?

Der Einbau eines intelligenten Messsystems ist derzeit in folgenden Fällen verpflichtend:

  • Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh,
  • Betreiber von Erzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaikanlagen) mit mehr als 7 kW installierter Leistung,
  • Nutzer bestimmter steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, beispielsweise Wärmepumpen oder Wallboxen.
Für alle anderen Haushalte besteht derzeit keine Verpflichtung, ein intelligentes Messsystem einbauen zu lassen.

Welche Kosten entstehen mit dem Einbau eines intelligenten Messsystems?

Ist der Einbau eines intelligenten Messsystems gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt der Einbau durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Rollouts, dann entstehen für den Zählerwechsel keine gesonderten Einbaukosten.

Die jährlichen Kosten für den Messstellenbetrieb sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem jeweiligen Verbrauch und der Nutzung. Das für Sie geltende Preisblatt finden Sie auf der Website Ihres grundzuständigen Messstellenbetreibers. Die gesetzliche Begrenzung gilt jedoch nur für den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber dürfen auch höhere Kosten verlangen.

Lohnt sich der Einbau eines intelligenten Messsystems?

Ob der Einbau eines intelligenten Messsystems finanziell vorteilhaft ist, hängt von verschiedenen Umständen ab. Nach § 14a EnWG kann unter bestimmten Voraussetzungen das Netzentgelt reduziert werden. Der bloße Einbau eines intelligenten Messsystems genügt dafür jedoch nicht. Erforderlich sind immer auch eine steuerbare Verbrauchseinrichtung und weitere vertragliche Regelungen.

Wichtiger Hinweis

Bitte schließen Sie keine Verträge unter Zeitdruck. Prüfen Sie genau, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht, ob das Angebot zu Ihrem eigenen Haushalt passt und welche Kosten entstehen. Lassen Sie sich nicht durch kurze Fristen, vermeintlich einmalige Angebote oder Hinweise auf angebliche gesetzliche Verpflichtungen zu einer vorschnellen Entscheidung veranlassen.

Seriöse Informationen zum Einbau intelligenter Messsysteme finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur unter folgendem Link.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gern unter 0381 805-2000 an unseren Kundenservice wenden.