Die wichtigsten Punkte im Überblick!
• Unsere Empfehlung: Ab- und Anmeldung 14 Tage im Voraus melden
• keine rückwirkenden Ein- und Auszüge mehr möglich
• Eventuelle Zuordnungslücken werden durch die Ersatz- oder Grundversorgung geschlossen, daher rechtzeitig Vertrag abschließen
• Zählerstand nach Endabnahme melden (Übergabeprotokolle als Nachweis z. B. für Zählerstände nutzen)
• Ab 6. Juni 2025: Lieferantenwechsel in nur 24 Stunden möglich (unter Berücksichtigung der Vertragsbindung)
Vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.
Die neuen Regelungen erleichtern den Datenaustausch zwischen Energielieferanten,
Netz-, Messstellen- sowie Übertragungsnetzbetreibern.
Das sollten Sie für Ihren Umzug wissen!
Ab Juni 2025 sind rückwirkenden Umzugsmeldungen technisch nicht mehr möglich.
An- und Abmeldungen erfolgen somit nur noch in Zukunft.
Rechtzeitige Meldung erforderlich!
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir jedoch, dass Sie Einzüge, Auszüge und Umzüge mindestens 14 Tage im Voraus melden. Informieren Sie uns gern auch schon, sobald Sie z. B. einen Mietvertrag unterschrieben (erfragen Sie beim Vermieter Ihre Zählernummer bzw. Marktlokations-ID.) oder eine Kündigung Ihrer Wohnung vorgenommen haben.
Identifikation zukünftig über MaLo-ID.
Für den reibungslosen 24-Stunden-Lieferantenwechsel benötigen Sie die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz: MaLo-ID). Diese finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung.