Kümmern Sie sich auf jeden Fall um den alten Vertrag und überlegen Sie sich rechtzeitig, ob Sie Ihren Strom- oder Erdgasvertrag an der neuen Adresse weiterführen können und möchten oder eine Kündigung erfolgen muss. Kontaktieren Sie uns dafür bitte nach Möglichkeit 14 Tage im Voraus, wir beraten Sie gern.

Wenn eine Belieferung zum gewohnten Tarif mit Strom oder Erdgas in Ihrer neuen Wohnung möglich ist, zieht Ihr Vertrag einfach mit Ihnen um. Wir benötigen dazu lediglich Ihre neue Adresse, die Marktlokations-ID oder Ihre neue Zählernummer und das Datum, an dem der Mietvertrag endet bzw. beginnt.

Ziehen Sie in ein anderes Netzgebiet unseres Versorgungsgebietes senden wir Ihnen ein neues Vertragsangebot und melden Sie beim Netzbetreiber an. Eine rückwirkende An- bzw. Abmeldung ist technisch nicht möglich.

Wenn Sie ihren Sondervertrag kündigen möchten, dann müssen auch bei Umzug die in den AGB geregelten Kündigungsfristen und Vertragsbedingungen eingehalten werden. Sind Sie in der Grundversorgung, dann kontaktieren Sie uns bitte ebenfalls. Die Grundversorgung können Sie mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Informieren Sie uns bitte nach Möglichkeit 14 Tage im Voraus über Ihren Umzug. Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass der Wechsel eines Energieversorgers zukünftig schneller und einfacher erfolgen soll. Ab dem 6. Juni 2025 muss ein Strom-Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie sich rechtzeitig bei uns melden. Mehr Informationen zu den neuen Meldefristen bei Umzügen und den Lieferantenwechsel in 24 Stunden finden Sie hier.
Bei Auszug benötigen wir die folgenden Angaben nach Möglichkeit 14 Tage im Voraus: - Ihre Kundennummer - Datum Mietvertragsende - die Marktlokations-ID oder Ihre Zählernummer - Ihre Anschrift für die Schlussrechnung und gleich nach der Wohnungsendabnahme: - Ihren Zählerstand

Bei Einzug benötigen wir die folgenden Angaben nach Möglichkeit 14 Tage im Voraus: - Ihre neue Anschrift - Datum Mietvertragsbeginn - Energieart (Strom, Erdgas) - die Marktlokations-ID oder Ihre Zählernummer - Ihren Wunschabschlag oder zu erwartenden Jahresverbrauch und gleich nach der Wohnungsübernahme: - Ihren Zählerstand
Die Ablesung erfolgt gemeinsam mit Ihrem Vermieter bei Übergabe der Wohnung. Den Zählerstand teilen Sie uns dann gern telefonisch, per E-Mail oder über das Portal mit.
Die Ummeldung vom alten auf den neuen Standort können Sie bequem online, telefonisch oder persönlich vornehmen. Teilen Sie uns dafür nach Möglichkeit 14 Tage im Voraus die Marktlokations-ID oder Ihre neue Zählernummer sowie den Beginn des Mietvertrags mit. Eine rückwirkende Anmeldung ist technisch nicht möglich. Mehr Informationen zu den neuen Meldefristen bei Umzügen und den Lieferantenwechsel in 24 Stunden finden Sie hier.

Wir freuen uns, Sie als Kunde auch weiterhin an Ihrem neuen Wohnort mit Strom oder Erdgas zu beliefern.
Haben Sie uns Ihren Einzug später gemeldet, können wir Sie nicht rechtzeitig beim Netzbetreiber anmelden. In diesem Fall werden Sie vorübergehend in der teuren Grundversorgung zu den Allgemeinen Preisen und Bedingungen beliefert. Der sogenannte Grundversorger ist immer das Unternehmen, das in ihrem Netzgebiet die meisten Kunden und Kundinnen beliefert. Es ist nicht immer der Energieversorger, bei dem Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben.

Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden, könnten an der alten Adresse weiterhin Kosten wie z. B. die Grundgebühr für den Stromzähler anfallen. Diese Grundgebühr zahlen Sie, solange Sie für diesen Zähler angemeldet sind. Eine rechtzeitige Meldung schützt Sie vor solchen Problemen.

Sie haben es versäumt, Ihren Umzug rechtzeitig mitzuteilen? Dann holen Sie das bitte schnellstmöglich nach. Rufen Sie uns am besten unter 0381 805-2000 an – wir beraten Sie dann individuell. Eine rückwirkende An- bzw. Abmeldung ist technisch nicht möglich. Mehr Informationen zu den neuen Meldefristen bei Umzügen und den Lieferantenwechsel in 24 Stunden finden Sie hier.
Wenn Sie mehrere Verträge bei uns haben, sollten Sie diese einzeln umziehen lassen. Jedem Vertrag sind eine Marktlokations-ID, eine Zählernummer und eine Entnahmestelle zugeordnet. Melden Sie bitte den Umzug für jeden Zähler einzeln. Rückwirkende An- bzw. Abmeldungen sind technisch nicht möglich.
Sie haben uns für Ihren Strom- bzw. Erdgasvertrag das SEPA-Mandat erteilt. Wenn Ihr Vertrag mit uns weiterläuft und sich Ihre Kontodaten nicht geändert haben, nutzen wir das bereits erteilte Lastschriftmandat. Wird ein neuer Vertrag geschlossen, muss auch ein neues SEPA-Mandat erteilt werden.
Kein Problem, sobald Sie Ihren Mietvertrag gekündigt haben, teilen Sie uns das Datum, an dem Ihr Mietvertrag endet, mit. Das muss mindesten einen Monat im Voraus erfolgen. Gleiches gilt für den Beginn des neuen Mietvertrags. Den Zählerstand Ihrer alten Wohnung melden Sie uns bitte gleich nach der Wohnungsendabnahme. Bei Übernahme einer neuen Wohnung benötigen wir ebenfalls schnellstens Ihren aktuellen Zählerstand.