Häufige Fragen

Forderungsmanagement

Ich habe eine Mahnung erhalten, was muss ich tun?

Sie haben verpasst, Ihren Abschlag termingerecht zu zahlen oder sind in Zahlungsrückstand geraten? Dann erhalten Sie eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung von uns.
Begleichen Sie eine solche Forderung immer direkt und in voller Höhe. Bis wann der Zahlungseingang spätestens erfolgt sein muss, steht auf dem Schreiben. Verwenden Sie für Ihre Zahlung folgendes Konto:

IBAN: DE57 1203 0000 0010 1001 05, BIC: BYLADEM1001
Bank: DKB Deutsche Kreditbank AG, Empfänger: Stadtwerke Rostock AG

Damit das gar nicht erst passiert, sorgen Sie bitte dafür, dass die Abschlags- und Rechnungsbeträge immer pünktlich bis zur Zahlungsfrist bei uns eingehen. Wichtig! Geben Sie bitte bei der Überweisung immer Ihre Kundennummer als Verwendungszweck an. Nur so kann Ihre Zahlung eindeutig Ihrem Kundenkonto zugeordnet werden.
Noch ein wichtiger Hinweis: Wenn Sie in Zahlungsverzug geraten, melden Sie sich so früh wie möglich bei uns. So kann eine Lösung gefunden werden.

Wo kann ich mich über Fälligkeiten und offene Beträge selbst informieren?

Die offenen Beträge finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung oder Mahnung. Gern gibt Ihnen auch unser Kundenservice Informationen zum aktuellen Stand.
Sollten Sie bereits Post von einem von uns beauftragten Inkassodienstleister oder Rechtsanwalt bekommen haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Absender. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Schreiben.

Ich habe eine Mahnung erhalten, obwohl ich den Betrag bereits überwiesen habe?

Bitte prüfen Sie, ob auf Ihrer Überweisung oder bei Ihrem Dauerauftrag alle Angaben, die IBAN und die Kundennummer als Verwendungszweck richtig angegeben sind und Ihre Zahlung korrekt ausgeführt wurde.
Es kann auch sein, dass sich Ihre Überweisung und die Mahnung überschnitten haben. Achten Sie deshalb zukünftig bitte auf die Fälligkeiten. Das Datum, bis zu dem Zahlungseingänge berücksichtigt wurden, ist in der Mahnung angegeben.

Ich habe die Forderung bereits beglichen. Wie kann ich meine Zahlung nachweisen?

Setzen Sie sich bitte umgehend persönlich, telefonisch oder per E-Mail mit unserem Kundenservice in Verbindung.
Die Zahlung kann grundsätzlich durch einen banküblichen Kontoauszug nachgewiesen werden. Alternativ zum Kontoauszug können Sie eine Bankbestätigung hochladen und an kundenzentrum@swrag.de senden.
Wenn Sie bereits eine Sperrankündigung erhalten haben, senden Sie den Nachweis Ihrer Zahlung bitte an Aussendienst@swrag.de.

Ich habe mit meiner Jahresrechnung eine Nachzahlung erhalten, die ich nicht auf einmal zahlen kann. Was kann ich tun?

Für eine Nachzahlung aus Ihrer Rechnung bieten wir ab einem Betrag von 100 Euro in vielen Fällen die Möglichkeit an, den Rechnungsbetrag in Raten zu zahlen. Bitte melden Sie sich dafür unbedingt bevor der Betrag fällig ist unter 0381 805-2000 bei uns. Wir helfen Ihnen gern weiter.
Sollten wir eine Ratenzahlung vereinbaren, beachten Sie bitte schon vorab, dass die Abschläge für Ihre Energielieferung weitergezahlt werden müssen und die Raten für die Ratenzahlungsvereinbarung zusätzlich anfallen.

Wie kann ich eine Mahnung verhindern?

Erteilen Sie uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat und wir ziehen die offenen Beträge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto ein. Dann brauchen Sie sich um die Zahlungen nicht mehr kümmern.

Senden Sie dafür das ausgefüllte und unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat an unsere Postadresse: Schmarler Damm 5 in 18069 Rostock oder per E-Mail an kundenzentrum@swrag.de. Sie sind Portalkunde? Dann finden Sie das Formular auch unter Verträge - Meine Daten.

Ich habe eine Mahnung erhalten und/oder mir wurde die Sperrung meines Anschlusses angedroht. Wie kann ich eine Sperrung verhindern?

Nach einer Mahnung und ab einer bestimmten Forderungshöhe kann es passieren, dass wir die Einstellung der Versorgung ankündigen.

IBAN: DE57 1203 0000 0010 1001 05, BIC: BYLADEM1001
Bank: DKB Deutsche Kreditbank AG, Empfänger: Stadtwerke Rostock AG

Wenn das für Sie nicht ohne weiteres möglich ist oder Sie Ihre Zahlungsrückstände in Raten zahlen möchten, kontaktieren Sie uns bitte umgehend unter der 0381 805-2000.
Eine Möglichkeit, eine Sperrung zu vermeiden, ist die sogenannte Abwendungsvereinbarung. Nehmen Sie auch dafür bitte unbedingt Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen weiter und Sie vermeiden weitere Kosten.

Was ist eine Abwendungsvereinbarung?

Wenn Sie kurz vor der Unterbrechung Ihrer Stromversorgung stehen und diese verhindern möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine Abwendungsvereinbarung abzuschließen. Diese sieht vor, dass Sie von uns weiterhin mit Energie versorgt werden und sich dazu verpflichten, Vorauszahlungen oder Abschläge und zusätzlich Ihre Zahlungsrückstände zinsfrei und in Raten zu bezahlen.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich eine Abwendungsvereinbarung abschließe?

Sie können die Unterbrechung Ihrer Energieversorgung verhindern und ersparen sich hohe Folgekosten. Sie erhalten die Möglichkeit, die bisher entstandenen Zahlungsrückstände zinsfrei in Raten zu bezahlen.

Wie kann ich eine Abwendungsvereinbarung abschließen?

Sobald Sie von uns ein Schreiben erhalten, das Sie über die kurz bevorstehende Unterbrechung Ihrer Energieversorgung informiert ( Musterankündigung Versorgungsunterbrechung), können Sie eine Abwendungsvereinbarung abschließen.

Ein vorbereitetes Formular finden Sie hier. Senden Sie die Abwendungsvereinbarung bitte rechtzeitig ausgefüllt und unterschrieben an Aussendienst@swrag.de.

Wenn uns die Unterlagen spätestens einen Tag vor der angekündigten Unterbrechung vorliegen, vermeiden Sie weitere Kosten und können die drohende Unterbrechung Ihrer Energieversorgung abwenden.
Um Ihre Zahlungsmodalitäten zu klären und gemeinsam eine Lösung zu finden, kontaktieren Sie bitte einen Kundenberater unter 0381 805-2000 oder Sie kommen in unser Kundenzentrum in die Kröpeliner Str. 32 in 18055 Rostock.

Ich wurde bereits gesperrt. Was kann ich tun?

Wurde die Energieversorgung bereits eingestellt, wird die Sperrung nur bei Bezahlung aller offenen Forderungen wieder aufgehoben. Zudem sind auch die Kosten für die Durchführung der Sperrung und der Entsperrung von Ihnen zu tragen.

Wichtig! Bitte melden Sie sich bei uns! Nur so können wir Ihre Zahlungsmodalitäten klären und gemeinsam eine Lösung zu finden. Kontaktieren Sie dazu bitte einen Kundenberater unter 0381 805-2000 oder Sie kommen persönlich in unser Kundenzentrum in der Kröpeliner Str. 32 in 18055 Rostock.

Wer ist die Metering Service GmbH (MSG)?

Die Firma Metering Service GmbH (MSG) ist ein Dienstleister der verschiedenste Aufträge von uns erhält und unter anderem die Versorgungsunterbrechungen vornimmt.

MSG unterstützt uns z. B. beim Betrieb von Messstellen der Sparten Strom, Erdgas und Wärme, der Ablesung von Zählern, der Beschaffung, Erfassung und Übertragung von Daten sowie der Sperrung und Entsperrung von Zählern.

Die Mitarbeiter von MSG arbeiten in unserem Auftrag und können sich ausweisen. Weitere Informationen zu unserem Dienstleister die Metering Service GmbH finden Sie hier.

Ich habe ein Schreiben von einem Inkassounternehmen oder einem Rechtsanwalt erhalten. Was passiert jetzt?

Solch ein Schreiben wird aufgrund einer offenen Forderung/Rechnung erstellt. Das Inkassounternehmen versucht in der Regel, die ausstehende Zahlung einzutreiben.

Was dann passiert, hängt von Ihrer Situation ab. Es ist wichtig, das Schreiben sorgfältig zu lesen und umgehend darauf zu reagieren, um mögliche weitere Schritte wie gerichtliche Mahnverfahren und hohe Folgekosten zu vermeiden. Um eine Lösung, zum Beispiel durch Ratenzahlung, zu finden, wenden Sie sich an den Absender des Schreibens.

Wer ist die GFKL PayProtect GmbH?

In manchen Fällen unterstützt uns die GFKL PayProtect GmbH, eine Gesellschaft der Lowell-Group, als Dienstleister, um offene Forderungen zu bearbeiten.

Wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nachgekommen sind, ist es möglich und richtig, dass Sie dann direkt kontaktiert werden.

Die GFKL PayProtect GmbH kümmert sich in unserem Auftrag um eine faire und angemessene Lösung für alle Beteiligten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Absender. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Schreiben oder hier.
Bitte halten Sie Ihre Inkassonummer bzw. Ihr Aktenzeichen für die Verifizierung bereit.