Jetzt mit Ihrem E-Fahrzeug Geld verdienen

Als Elektroautofahrer/in leisten Sie bereits einen wertvollen Beitrag zur Energiewende. Im Rahmen des Förderinstruments Treibhausgasminderungsquote (THG Quote), können Ihre CO2-Einsparungen durch unseren Partner Carbonify zertifiziert und an quotenpflichtige Unternehmen verkauft werden. Ab sofort können Sie somit jährlich Geld für Ihr Elektroauto erhalten, wenn Sie Ihre THG Quote verkaufen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Elektroauto gekauft, geleased oder finanziert wurde, solange Sie als Halter im Fahrzeugschein stehen. Mit nur wenigen Klicks sind auch Sie dabei.

So einfach geht es:

Ihre Vorteile:

  • garantierte Auszahlung von mind. 70 €
  • schnell und unkomplizierte Abwicklung
  • für E-Fahrzeuge aller Marken
  • Transparenz dank Echtzeit-Statusupdate
  • jährlich neue Prämie für Ihr E-Fahrzeug

Jetzt registrieren und Ihre THG-Prämie sichern

Sie haben Interesse, Ihre THG-Quote zu verkaufen? Mit Klick auf den Button werden Sie auf das Portal unseres Partners carbonify GmbH weitergeleitet.

FAQs zum THG-Quotenhandel

Die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) ist ein Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien im Verkehr. Damit soll der Einsatz fossiler Kraftstoffe kontinuierlich verringert und gleichzeitig klimafreundliche Optionen gefördert werden.

Anbieter fossiler Brennstoffe wie z. B. Mineralölkonzerne sind gesetzlich verpflichtet ihre Treibhausgase zu reduzieren. Schaffen sie das nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, müssen sie als Ausgleich Strafzahlungen leisten. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können seit 1. Januar 2022 auch die eingesparten CO2-Emissionen von rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugen als Ausgleich angerechnet werden. Jeder, der ein solches E-Fahrzeug besitzt, kann seine eingesparten CO2-Emissionen vermarkten.

Halter rein batteriebetriebener E-Fahrzeuge aller Fahrzeugklassen dürfen gleichberechtigt am Zertifikatehandel teilnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass für das Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgestellt wurde. Darunter fallen neben E-PKW, E-Bussen, E-LKW, E-Transportern auch E-Motorräder. Nicht berechtigt sind E-Kleinkrafträder, Hybrid-Autos, Plug-In Hybride und wasserstoff- bzw. erdgasbetriebene Fahrzeuge.

Sie registrieren sich mit nur wenigen Klicks im THG-Portal unseres Kooperationspartners carbonify und laden dort auch Ihren Fahrzeugschein hoch. Ihre Unterlagen werden dann zunächst durch carbonify vorgeprüft und anschließend an das UBA weitergeleitet. Das UBA bestätigt dann Ihre eingesparten Emissionen und stellt das Zertifikat für die THG-Quote aus. Die Bearbeitungszeit beim UBA beträgt aktuell ca. 8-12 Wochen. Abschließend wird die THG-Prämie automatisch auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Ja, Sie können auch Leasingfahrzeuge anmelden, wenn Sie den Fahrzeugschein besitzen und als Halter eingetragen sind.

Auch gewerbliche Fahrzeughalter können die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter übereinstimmen. Bitte geben Sie dafür zu Beginn der Registrierung an, dass Sie ein gewerblicher Nutzer sind. Dann wird auf die Prämie auch die Umsatzsteuer an Sie ausgezahlt.

Nein, ihre THG-Quotenmenge ist zu gering. Quotenverpflichtete Unternehmen kaufen nur große Stückzahlen von Bescheinigungen an, da sonst der Verwaltungsaufwand zu hoch ist. Zudem ist der Quotenhandel mit sehr vielen administrativen Prozessen verbunden. Unser Partner carbonify agiert in diesem Fall als Zwischenhändler und bündelt alle eingegangenen Anträge, vermarktet diese an die Mineralölkonzerne und erzielt so attraktive Erlöse für Sie.

Ja, für den ersten Antrag registrieren Sie sich auf dem Portal unseres Partners carbonify. Danach erhalten Sie zu Beginn eines jeden Jahres eine Erinnerung per E-Mail. Die neue THG-Prämie können Sie dann im Kundenportal mit nur wenigen Klicks beantragen, denn Ihre Daten sind ja bereits gespeichert.

Die THG-Quote eines E-Fahrzeugs darf nur einmal im Kalenderjahr geltend gemacht werden. Sie wird vollständig an den ersten Antragsteller vergeben. Das heißt: Bei einem unterjährigen Verkauf des Fahrzeugs hat der neue Halter keine Berechtigung, wenn die THG-Quote für dieses Kalenderjahr bereits beantragt wurde. Wenn Sie nicht sicher sind, können Sie gerne die THG-Prämie beantragen. Das UBA prüft dann den Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.

Sie erhalten Ihre Prämie innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Quartals, in dem die Bescheinigung der THG-Quoten durch das UBA ausgestellt wurden. Wenn Sie bei der Anmeldung des E-Fahrzeugs eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart haben, gilt diese als verbindlich.

Mit den THG-Quoten verteilt der Gesetzgeber Gelder aus der Ölindustrie um. Nicht beanspruchte Quoten werden von der Bundesregierung verkauft. Die Erlöse fließen dann ohne Zweckbindung vollständig in den Staatshaushalt.

Lassen Sie sich beraten! -

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Sie interessieren sich für die THG-Prämie? Oder haben Sie Fragen zur Berechtigung bzw. zum Ablauf? Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf:

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