Keine Frage: Die Rechnung eines Versorgungsunternehmens "wimmelt" nur so von Fachbegriffen und manchmal schwer verständlichen Formulierungen. Da vieles davon gesetzlich vorgeschrieben ist, haben wir Ihnen eine erklärende Musterrechnung erstellt.
A Kundennummer Hier finden Sie Ihre persönliche Kundennummer, die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum. Bitte geben Sie die Kundennummer und Ihre Entnahmestelle bei Schriftverkehr, Telefonaten oder Zahlungen stets mit an.
B Rechnungsart
In diesem Feld geben wir an, um welche Art der Rechnung es sich handelt, z. B. um eine Jahres- oder Schlussrechnung und die dazugehörige Entnahmestelle. Die Entnahmestelle ist der Ort, an dem der Strom verbraucht wird und sich der Stromzähler befindet.
C Verbrauchsvergleich
Hier sehen Sie Ihren Verbrauch für den aktuellen Abrechnungszeitraum. Dieser wird mit Vorjahresverbrauch der letzten Abrechnung verglichen und zeigt, ob sich Ihr Verbrauchsverhalten verändert hat. In unserem Fall war der Kunde wesentlich sparsamer im Stromverbrauch als im vorangegangenen Jahr.
D Abrechnung
Dieser Bereich zeigt Ihnen die Kosten für die Stromlieferung, den Rechnungsbetrag und die Summe Ihrer seit der letzten Abrechnung geleisteten monatlichen Abschläge. Daraus ergibt sich entweder ein Guthaben oder eine Forderung. Bei einem Guthaben – wie in unserem Beispiel – entsteht rein rechnerisch ein negativer Saldo, der genau so auch ausgewiesen wird.
E Zahlungen
SEPA- Lastschriftmandat mit Forderung
„Wir buchen den zu zahlenden Betrag zur Fälligkeit … von Ihrem Konto mit der Mandatsreferenz: … und unserer Gläubiger-ID: … ab. Ist der Fälligkeitstag ein Wochenende oder ein gesetzlicher Feiertag, verschiebt sich dieser auf den folgenden Werktag. Bei Zahlung durch Dritte informieren Sie bitte den Kontoinhaber.“
SEPA-Lastschriftmandat/ Selbstzahler mit Guthaben
„Das Guthaben überweisen wir Ihnen zur Fälligkeit … auf Ihr Konto.“
Selbstzahler mit Forderung
„Bitte überweisen Sie den noch zu zahlenden Betrag zur Fälligkeit … auf unser Konto mit der BIC … und der IBAN … bei der Deutschen Kreditbank AG.“
Selbstzahler mit Guthaben ohne Guthabenüberweisung
„Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle Bankverbindung schriftlich mit, damit wir Ihnen das Guthaben überweisen können.“
F Abschlag
Hier wird Ihr Abschlag für die kommende Abrechnungsperiode angegeben. Basis für den neuen Abschlag ist der dafür prognostizierte Jahresverbrauch, der anhand des bisherigen Verbrauchs hochgerechnet wird. Zusammen mit den aktuellen Preisen Ihres Stromproduktes wird dann der neue Abschlag ermittelt und auf 11 Beträge verteilt. Der 12. Verbrauchsmonat ist somit in die 11 Abschläge einberechnet. Im 12 Verbrauchsmonat erhalten Sie Ihre Jahresrechnung.
Darunter finden Sie alle Termine, an denen Abschläge fällig sind. Ihre Abschläge können Sie ganz einfach über unser Onlineportal oder unsere Website anpassen lassen.
G Verbrauch
Hier finden Sie den Stromverbrauch in kWh. Der Verbrauch ergibt sich aus der Differenz des Zählerstandes zu Beginn und zum Ende des angegebenen Abrechnungszeitraumes. Die Zählerstände wurden z. B. vom Netzbetreiber oder auch von Ihnen selbst abgelesen.
Der Abrechnungszeitraum wird bei Jahreswechsel, Zählertausch oder Preisanpassung in mehrere Abschnitte aufgeteilt. Bei Preisanpassungen oder zum Jahreswechsel werden die Zählerstände rechnerisch ermittelt, wenn uns kein abgelesener Zählerstand vorliegt.
H Wandlerfaktor
Der Faktor ist ein Umrechnungsfaktor, der bei der Verwendung spezieller Stromzähler – dem so genannten Wandlerzähler* - zur Anwendung kommt. Bei privaten Haushalten oder gewerblichen Objekten bis 100.000 kWh Jahresverbrauch beträgt der Faktor 1,0. Das bedeutet: Der gemessene Zählerstand entspricht dem Verbrauch.
*Wandlerzähler werden eingesetzt, wenn die Stromstärke zu groß für das Messgerät ist - meist bei Großverbrauchern mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch. Durch den Wandler wird der Strom messbar gemacht. Der Zählerstand wird mit dem Wandlerfaktor multipliziert und daraus ergibt sich die tatsächlich geflossene Energiemenge. Ist zum Beispiel der Faktor 40 angegeben, entspricht der Verbrauch dem 40-fachen des angezeigten Zählerstandes.
I Stromkosten
Hier stehen die vertraglich vereinbarten Arbeits- und Grundpreise sowie die gültigen Steuern, Abgaben und Umlagen Ihres gewählten Stromprodukts. Bei einem Vertragswechsel wird Ihnen ab dem Vertragsbeginn der jeweils für das Produkt geltenden Preise berechnet. Alle Preise und Kosten sind netto angegeben.
Der Arbeitspreis ist der Preis je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Energie und wird in Cent/kWh angegeben. Ändern sich im Abrechnungszeitraum die gültigen Preise oder die Steuer- bzw. Umlagensätze, so wird Ihr Verbrauch zeitanteilig mit den jeweils neuen Sätzen berechnet und als Nettokosten für die Stromlieferung ausgewiesen.
Der Grundpreis ist der Betrag, der die verbrauchsunabhängigen Kosten deckt. Er enthält unter anderem die Kosten für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb und die jährliche Ablesung durch den Messstellenbetreiber. Er wird in Euro pro Jahr angegeben und taggenau anteilig berechnet.
J Zu Ihrer Information
In diesem Abschnitt finden Sie allgemeine, vom Gesetzgeber vorgegebene Informationen.
J1 Ihr Stromerbrauch im Vergleich Die in dieser Grafik dargestellten Werte sind hochgerechnete Jahreswerte (365 Tage). Sie können von den auf Seite 1 angegebenen Verbräuchen abweichen, da hier ein theoretischer Verbrauch für ein Kalenderjahr 01.01. – 31.12. errechnet wird.
A Kundennummer Hier finden Sie Ihre persönliche Kundennummer, die Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum. Bitte geben Sie die Kundennummer und Ihre Entnahmestelle bei Schriftverkehr, Telefonaten oder Zahlungen stets mit an.
B Rechnungsart
In diesem Feld geben wir an, um welche Art der Rechnung es sich handelt, z. B. um eine Jahres- oder Schlussrechnung und die dazugehörige Entnahmestelle. Die Entnahmestelle ist der Ort, an dem der Strom verbraucht wird und sich der Stromzähler befindet.
C Verbrauchsvergleich
Hier sehen Sie Ihren Verbrauch für den aktuellen Abrechnungszeitraum. Dieser wird mit Vorjahresverbrauch der letzten Abrechnung verglichen und zeigt, ob sich Ihr Verbrauchsverhalten verändert hat. In unserem Fall hat der Kunde mehr Erdgas verbraucht als im vorangegangenen Jahr.
D Abrechnung
Dieser Bereich zeigt Ihnen die Kosten für die Erdgaslieferung, den Rechnungsbetrag und die Summe Ihrer seit der letzten Abrechnung geleisteten monatlichen Abschläge. Daraus ergibt sich entweder ein Guthaben oder eine Forderung. Bei einem Guthaben – wie in unserem Beispiel – entsteht rein rechnerisch ein negativer Saldo, der genau so auch ausgewiesen wird.
E OSTSEE-BONUS
Hier haben wir den anteiligen OSTSEE-BONUS für den Zeitraum Ihres Verbrauchs tagesgenau berechnet. Er kann nur vergeben werden, wenn Sie Strom- und Erdgaskunde bei uns sind.
Weitere Informationen finden Sie unter
swrag.de/privatkunden/meerwerte/ostsee-bonus
F Zahlungen
SEPA- Lastschriftmandat mit Forderung
„Wir buchen den zu zahlenden Betrag zur Fälligkeit … von Ihrem Konto mit der Mandatsreferenz: … und unserer Gläubiger-ID: … ab. Ist der Fälligkeitstag ein Wochenende oder ein gesetzlicher Feiertag, verschiebt sich dieser auf den folgenden Werktag. Bei Zahlung durch Dritte informieren Sie bitte den Kontoinhaber.“
SEPA-Lastschriftmandat/ Selbstzahler mit Guthaben
„Das Guthaben überweisen wir Ihnen zur Fälligkeit … auf Ihr Konto.“
Selbstzahler mit Forderung
„Bitte überweisen Sie den noch zu zahlenden Betrag zur Fälligkeit … auf unser Konto mit der BIC … und der IBAN … bei der Deutschen Kreditbank AG.“
Selbstzahler mit Guthaben ohne Guthabenüberweisung
„Bitte teilen Sie uns Ihre aktuelle Bankverbindung schriftlich mit, damit wir Ihnen das Guthaben überweisen können.“
G Abschlag
Hier wird Ihr Abschlag für die kommende Abrechnungsperiode angegeben. Basis für den neuen Abschlag ist der dafür prognostizierte Jahresverbrauch, der anhand des bisherigen Verbrauchs hochgerechnet wird. Zusammen mit den aktuellen Preisen Ihres Stromproduktes wird dann der neue Abschlag ermittelt und auf 11 Beträge verteilt. Der 12. Verbrauchsmonat ist somit in die 11 Abschläge einberechnet. Im 12 Verbrauchsmonat erhalten Sie Ihre Jahresrechnung.
Darunter finden Sie alle Termine, an denen Abschläge fällig sind. Ihre Abschläge können Sie ganz einfachüber unser Onlineportal oder unsere Website anpassen lassen.
I Umrechnungsfaktor Der Verbrauch muss nach den gesetzlichen Vorschriften in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet werden. Die Gasmenge wird zunächst als Volumen (m³) gemessen. Da Erdgas jedoch ein Naturprodukt ist, kann ein Kubikmeter Gas unterschiedliche Wärmemengen enthalten. Damit wir Ihnen die exakte Wärmemenge zuverlässig berechnen können, wandeln wir das Gasvolumen in thermische Energie um. Die Zustandszahl berücksichtigt dabei örtliche Gegebenheiten. Der Brennwert bildet die natürlichen Schwankungen der Gasqualität ab. Beide Zahlen ergeben zusammen den Umrechnungsfaktor von Gasvolumen zu Energiemenge.
J Erdgaskosten
Hier stehen die vertraglich vereinbarten Arbeits- und Grundpreise sowie die gültigen Steuern, Abgaben und Umlagen Ihres gewählten Erdgasproduktes. Bei einem Vertragswechsel wird Ihnen ab dem Vertragsbeginn der jeweils für das Produkt geltenden Preise berechnet. Alle Preise und Kosten sind netto angegeben.
Der Arbeitspreis ist der Preis je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) Energie und wird in Cent/kWh angegeben. Ändern sich im Abrechnungszeitraum die gültigen Preise oder die Steuer- bzw. Umlagensätze, so wird Ihr Verbrauch zeitanteilig mit den jeweils neuen Sätzen berechnet und als Nettokosten für die Erdgaslieferung ausgewiesen.
Der Grundpreis ist der Betrag, der die verbrauchsunabhängigen Kosten deckt. Er enthält unter anderem die Kosten für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb und die jährliche Ablesung durch den Messstellenbetreiber. Er wird in Euro pro Jahr angegeben und taggenau anteilig berechnet.
L Zu Ihrer Information
In diesem Abschnitt finden Sie allgemeine, vom Gesetzgeber vorgegebene Informationen.
L1 Ihr Erdgasverbrauch im Vergleich
Die in dieser Grafik dargestellten Werte sind hochgerechnete Jahreswerte (365 Tage). Sie können von den auf Seite 1 angegebenen Verbräuchen abweichen, da hier ein theoretischer Verbrauch für ein Kalenderjahr 01.01. – 31.12. errechnet wird.
Fragen und Antworten
zum Emissionspreis.
Für verstärkten Klimaschutz erhebt die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2021 einen neuen Preis auf Emissionen des Treibhausgases CO2. Die Grundlage dafür ist die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Was das für Sie bedeutet, erklären wir hier.
Deutschland hat sich im Rahmen des Klimaschutzpaketes 2030 als führende Industrienation dazu verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 erhalten die Klimaziele erstmals in Deutschland Gesetzesstatus. Eine der wichtigsten Maßnahmen davon ist der neue Emissionspreis.
Mit diesem sollen diejenigen, die mehr CO2 in die Atmosphäre abgeben als andere – etwa durch die Verbrennung von Gas, Öl und Kohle – stärker belastet werden. Dies erfolgt zunächst mit einem festgelegten Abgabe-Preis auf Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl für je Tonne erzeugtes Kohlenstoffdioxid.
Der daraus hervorgehende Lenkungseffekt soll darauf abzielen, klimafreundliche Produkte und Verhaltensweisen künftig attraktiver und klimaschädliche weniger attraktiv zu machen. Das soll sich auf die Kaufentscheidung der Verbraucher beim Auto- oder Heizungskauf auszuwirken.
In den ersten fünf Jahren wird es einen Festpreis auf CO2 geben. Das ist wichtig, um Sicherheit und Zuverlässigkeit für Verbraucher und Unternehmen in Bezug auf kurz- und mittelfristige Kauf- und Investitionsentscheidungen zu schaffen.
25 Euro ist der Einstiegspreis für eine Tonne CO2. Bis 2025 erhöht sich dieser Preis jährlich. Im Jahr 2026 erfolgt dann der Einstieg in den Emissionshandel. Über die konkrete Ausgestaltung des nationalen Emissionshandels ab 2027 entscheidet die Bundesregierung im Jahr 2025.
Die Einnahmen werden komplett für den Klimaschutz eingesetzt. Sie fließen zunächst in den Energie- und Klimafonds (EKF), aus dem wiederum Maßnahmen finanziert werden, die die Bevölkerung beim Umstieg auf klimafreundliche Alternativen unterstützen, zum Beispiel bei der Sanierung von Wohnungen, beim Austausch von Heizungen oder beim Erwerb CO2-sparender Autos.
Außerdem dienen die Einnahmen zur Senkung der Stromkosten. Damit werden klimafreundliche Produkte und Verhaltensweisen künftig attraktiver als klimaschädliche. Konkrete Beispiele hierfür sind die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets, die Erhöhung der Steuer auf Flugtickets, die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung und der Umstieg auf klimafreundliche und erneuerbare Wärme.
Der CO2-Preis wird genauso wie Steuern und Abgaben in die Energiepreise einkalkuliert. Das kann zu steigenden Energiepreisen führen. Dieser Preisbestandteil wird bis 2025 staatlich vorgegeben und kann vom Energievertrieb nicht frei gestaltet werden.
Hat die Erzeugungsanlage − wie unsere Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD-Anlage) im Rostocker Wärmenetz − eine Leistung von mehr als 20 MW, unterliegt sie seit 2005 dem europäischen Emissionshandel. Darüber wird bereits ein CO2-Preis entrichtet und an den Endkunden weitergegeben. Diese Anlagen werden durch das BEHG nicht noch einmal zusätzlich belastet. Für die Kunden im Rostocker Wärmenetz ist demnach der neue Emissionspreis nicht relevant.
Sind die Erzeugungsanlagen kleiner als 20 MW, wird der CO2-Preis von den verwendeten Brennstoffen bestimmt. Wird die Fernwärme − wie bei unseren dezentralen Netzen in Rostock und im Umland − mit Erdgas oder Kohle erzeugt, werden diese mit dem CO2-Preis belegt, der dann an unsere Kunden weiterberechnet wird.
Dadurch steigt der Wärmepreis. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr liegen die Mehrkosten bei ca. 97 Euro. Dies betrifft alle Wärmekunden, die nicht an das Rostocker Fernwärmenetz angeschlossen sind. Wie bereits erwähnt, unterliegt die GuD-Anlage für das Rostocker Fernwärmenetz bereits seit 2005 dem europäischen Emissionshandel.
Durch die Einführung der CO2-Bepreisung wird Erdgas für Sie teurer. Schon heute haben Steuern gesetzliche Abgaben und die Kosten für die Netznutzung mit mehr als 50 Prozent am Erdgaspreis einen hohen Anteil. Ab dem 1. Januar 2021 wird dann noch der Emissionspreis hinzukommen.
Die Mehrkosten betragen bei einem Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr ca. 108 Euro. Wir berechnen Ihnen den Emissionspreis und geben diese Einnahmen an den EKF weiter.
Auch bei der Verbrennung von Erdgas im Fahrzeugmotor entsteht CO2. Daher wird Erdgas als Kraftstoff einen CO2-Preis erhalten. Dieser steigt bei einem Preis von 25 Euro/Tonne CO2 und einer durchschnittlichen Jahresfahrleistung von 14.000 km um ca. 34 Euro pro Jahr.
Biogas als Kraftstoff ist nahezu CO2-neutral, deshalb wird dafür kein CO2-Preis berechnet. Wir bieten an allen unseren Tankstellen Biogas (Biomethan) an.
Klimaneutrale Gase wie Wasserstoff oder Bio-Erdgas ermöglichen eine klimaschonendere Wärmeversorgung mit sinkender CO2-Emission. Die Gasvertriebe müssen weniger CO2-Zertifikate einkaufen und können diesen Kostenvorteil an die Kunden weitergeben. Die Gaswirtschaft unterstützt diese Entwicklung maßgeblich.