Gas-Netzanschluss und Netzzugang: Ihre Übersicht

Hier finden Sie Informationen zur Überprüfung des Gashausanschlusses, zum Netzanschluss, Netzzugangsbedingungen sowie zur Biomethaneinspeisung.

Überprüfung Gashausanschluss

Vor der ersten Inbetriebnahme einer Gasinstallation müssen alle Gasleitungen im Haus auf Dichtheit geprüft werden. Erst dann erfolgt die Freigabe zur Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber. Um eine sichere und zuverlässige Erdgasversorgung zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Gasinstallation unerlässlich. Die Verantwortungsbereiche sind klar geregelt. Die Stadtwerke Rostock sind für die Versorgungsleitungen auf öffentlichem Grund und die Hausanschlussleitungen einschließlich der Hauseinführung bis zum Hauptabsperrhahn verantwortlich. Das gilt auch für das Gasdruckregelgerät und den Gaszähler.

Als Hauseigentümer oder Mieter tragen Sie die Verantwortung für die Gasinstallation von der Hauptabsperrung bis einschließlich aller angeschlossener Gasgeräte.

Einmal jährlich sind Gasleitung und Gasgeräte einer Sichtprüfung zu unterziehen. Dabei ist auf Gasgeruch zu achten. Außerdem ist alle 12 Jahre die Gebrauchsfähigkeit der Gasinstallation durch einen Fachmann für Gasinstallation durchzuführen. Dies sollte dokumentiert werden.

Die Stadtwerke überprüfen turnusmäßig (i.d.R. alle 12 Jahre) die Innenbereiche der Hauseinführungen. Mit dieser Maßnahme stellen wir den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb des Gashausanschlusses für unsere Kundinnen und Kunden sicher. Diese Sicherheitsüberprüfung ist für Sie kostenlos. Über Hausanschlusswartung informieren wir Sie rechtzeitig. Bei Bedarf können Sie diesen Termin unter den im Schreiben angegebenen Kontaktdaten gerne anpassen. Wichtig: Unsere Mitarbeiter können sich stets mit einem Lichtbildausweis ausweisen.

Checkliste

  1. Alle Gasleitungen gut befestigt und frei von "Anhängseln"?
  2. Lüftungsöffnungen an Verkleidungen vorhanden?
  3. Verbrennungsluftöffnungen an Wand oder Tür des Aufstellraums der Gasgeräte offen?
  4. Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr bei Abdichtung bzw. Neu-Einbau von Fenstern und Türen sichergestellt?
  5. Bei der Installation einer neuen Abluft-Dunstabzugshaube oder eines Abluft-Wäschetrockners mit dem Fachmann gesprochen?
  6. Schlauchleitung vom Herd zur Gassteckdose ohne Knick sowie ausreichend von Flammen und Hitze entfernt?
  7. Bei sichtbarer Flamme am Gasgerät: Brennt sie durchgehend blau?
  8. Gasgeräte intakt und ohne Rußspuren, Betrieb ohne auffälligen Geruch oder ungewöhnliche Geräusche?
Konnten Sie alle Fragen mit Ja beantworten, ist Ihre Gasinstallation augenscheinlich in Ordnung! Sollten Sie Schwachstellen identifiziert haben, lassen Sie diese umgehend durch einen Fachmann für Gasinstallation oder Heizungsbauer beseitigen! Bei Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter aus dem Netzbetrieb unter gasanschlusswesen@swrag.de gern zur Verfügung.


Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck (Hausanschluss) und dessen Nutzung

Technische Vorraussetzungen

Die Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile im Umfeld des Hausanschlusses sowie für den Betrieb der Anlage ergeben sich aus den Technischen Regeln des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.):

  • G 459 Gas-Hausanschlüsse für Betriebsdrücke bis 4 bar und
  • G 600 Technische Regeln für die Gasinstallation.
  • Die Unterlagen können nur über den DVGW bezogen werden bzw. bei den Stadtwerken Rostock AG, Bereich Gas- und Wärmenetze, eingesehen werden.

    Der Hausanschluss gehört zu den Betriebsanlagen der Stadtwerke Rostock AG und wird von ihr hergestellt und unterhalten. Die Verteilungsanlage hinter dem Druckregelgerät - mit Ausnahme der Messeinrichtung der SWR AG - gehört in den Verantwortungsbereich des Hauseigentümers und darf aus sicherheitstechnischen Gründen nur von den bei der Stadtwerke Rostock AG zugelassenen Gasinstallateuren eingebaut, verändert und gewartet werden.

    • Anmeldeformular für Gasinstallation bei der Stadtwerke Rostock AG. Das PDF finden Sie hier . Bitte beachten: Nur durch das Vertrags-Installations-Unternehmen auszufüllen!
    • Hinweise zum Arbeiten an Gasanlagen von Anschlussnehmern im Netzgebiet der Stadtwerke Rostock AG. Das PDF erhalten Sie im Veröffentlichungs-Bereich .
    • Antragsformulare für Erdgashausanschlüsse können Sie beim Anschlusswesen unter der Telefonnummer 0381 805-1445 abfordern oder hier herunterladen.

      Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post, Fax (-2401) oder per E-Mail ( gasanschlusswesen@swrag.de) zu.


Netzzugangsbedingungen

Die Netzzugangsbedingungen, die vertraglichen Regelungen und Entgelte ergeben sich aus Dokumenten, die wir Ihnen unter Veröffentlichungen im Bereich Erdgasnetz/Netzzugang Netznutzung zur Verfügung stellen.

Wir verwenden die Ausgleichsenergiepreise gemäß der Veröffentlichung des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH.

Verfahrensspezifische Parameter

Informationen über das verwendete Standardlastprofilverfahren der Stadtwerke Rostock AG, sowie die verfahrensspezifischen Parameter werden in der Datei SLP-Gas verfahrensspezifische Parameter unter Veröffentlichungen bereitgestellt.


Netzanschluss für Biomethaneinspeisung

Entsprechend der Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung vom 03.09.2010 machen die SWR AG folgende Angaben:

1. für die Prüfung des Anschlussbegehrens mindestens erforderliche Angaben

  • Anschrift des Einspeisenden oder des Bevollmächtigten mit Ansprechpartner
  • Lage der Biogasanlage
  • Geplante Einspeiseleistung (aufbereitetes Bioerdgas)
  • Eventuell gewünschter Beginn der Einspeisung
Kosten für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens nach GasNZV §33 Abs. 4 werden nicht erhoben.

2. standardisierte Bedingungen für den Netzanschluss

  • Im Netz der Stadtwerke Rostock wird ausschließlich Gas der Gruppe H der 2. Gasfamilie entsprechend DVGW-Arbeitsblatt G 260 verteilt. Der Einsatz des Bioerdgases muss in der Qualität „Austauschgas“ erfolgen, die Aufbereitung ist durch den Anlagenbetreiber der Biogasanlage entsprechend zu konzipieren und sicher zu stellen.
  • Bei der Planung, Errichtung und beim Betrieb der Biogasanlage sind die geltenden Gesetze, Verordnungen und Regeln einzuhalten.
  • Besonders hingewiesen wird auf die Einhaltung des DVGW-Regelwerkes
    G 260 Gasbeschaffenheit
    G 265-1 Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasversorgungsnetze
  • Grundlage für den Netzanschluss ist der Abschluss eines Netzanschlussvertrages für Biogasanlagen. Den Netzanschlussvertrag und die dazugehörigen Anlagen stehen für Sie zum Download in unserem Bereich für Veröffentlichungen bereit.

3. Darstellung der Netzauslastung

  • Die technisch-physikalische Aufnahmefähigkeit des Netzes wird bestimmt von der minimalen Abnahmemenge in der Schwachlastzeit (Sommernacht).
  • Die Stadtwerke Rostock betreiben im Umland um die Hansestadt Rostock ein teilweise nur gering vermaschtes Versorgungsnetz in verschiedenen Druckstufen.
  • Auf Grund der schon vergebenen Netzanschlusszusagen für Biogasanlagen ist die Aufnahmefähigkeit in einigen Teilen des Versorgungsgebietes der Stadtwerke Rostock AG nahezu erschöpft.
  • Für weitere Anschlüsse von Biogasanlagen ist eine intensive Einzelfallprüfung erforderlich.