Energiepreisbremse beschlossen:

So erhalten Sie die Hilfen.

Der Bundestag hat die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten. Auch wenn die fristgerechte Umsetzung eine gewaltige Kraftanstrengung ist, so ist es unser Ziel und Anspruch, dass die Energiehilfen pünktlich bei Ihnen ankommen.

Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 übernommen hat, greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbrauchende können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März angerechnet wird.

Gedeckelte Energiepreise und Anreiz zum Energiesparen

Die Preisentlastung im Detail: Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des − vereinfacht gesprochen − bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Gas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (jeweils Bruttowerte).

Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Damit möchte die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen.

Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 (Gas), 40 (Strom) oder 9,5 (Wärme) ct/kWh hat, zahlt diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.

Eine Beispielrechnung

Eine Familie mit vier Personen und einem jährlichen Gasverbrauch von 15.000 kWh spart in Rostock z. B. im Produkt ERDGAS FIX dank der Preisbremse im Durchschnitt monatlich etwa 19 Euro. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh wird sie in Rostock z. B. im Produkt OSTSEE-STROM FIX monatlich mit etwa 7 Euro entlastet.

Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab.

Entlastung erfolgt automatisch

Um von den Entlastungen für Strom, Wärme- und Gas zu profitieren, müssen Sie nichts weiter tun. Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen wir uns auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Erdgas oder Wärme erfolgt automatisch auf Basis des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs.

Auch die gedeckelten Stromkosten werden entweder auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 oder über die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers berechnet.

Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen. Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren wir im März. Bei Strom- und Gaskunden, die im Dezember bereits ein Abschlagsänderungsschreiben bekommen und Anspruch auf die Preisbremse haben, wurde diese bereits im neu berechneten Abschlag berücksichtigt.

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